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Schweiz/Ausland
14.12.2023

Baume-Schneider Innenministerin – Jans wird Justizminister

Ist sie der neuen Herausforderung gewachsen? Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.
Ist sie der neuen Herausforderung gewachsen? Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. Bild: Benjamin Klaus / Aarau 24
Paukenschlag im Bundesrat. Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider wechselt ins frei werdende Innendepartement. Der neue SP-Bundesrat Beat Jans amtet ab dem 1. Januar 2024 als Justizminister.

Die übrigen Bundesräte behalten ihre Departemente, wie die Bundeskanzlei mitteilte.

Guy Parmelin bleibt Wirtschaftsminister, Ignazio Cassis steht weiterhin dem Aussendepartement vor, Viola Amherd behält das Verteidigungsdepartement, Karin Keller-Sutter ist auch künftig Finanzvorsteherin, und Albert Rösti bleibt Umwelt- und Energieminister.

Die Kontinuität überwiegt

Der Bundesrat setzt damit im Grossen und Ganzen auf Kontinuität. Das ist eine gute Nachricht für die SP. Denn damit bleibt das wichtige Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in den Händen der Sozialdemokraten.

Überraschend ist jedoch, dass die bisher glücklose Bundesrätin Baume-Schneider das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nach nur einem Jahr abgibt. Stattdessen muss sich der neugewählte Jans ab kommendem Jahr mit dem schwierigen Asyldossier herumschlagen.

Baume-Schneider gefordert

Doch auf Baume-Schneider werden nicht minder schwierige Aufgaben zukommen. Die neue Innenministerin wird keine lange Schonfrist haben. Ihr stehen gleich mehrere hitzige Abstimmungskämpfe bevor. Am 3. März kommt sowohl die Renteninitiative der Jungfreisinnigen als auch die Initiative für eine 13. AHV-Rente der Linken an die Urne.

Später im Jahr wird über die Prämienentlastungsinitiative der SP, die Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei sowie über die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» abgestimmt. Nicht zuletzt steht der Abstimmungskampf zur Reform der zweiten Säule der beruflichen Vorsorge (BVG) bevor. Auch diese Vorlagen wird Baume-Schneider im Namen des Gesamtbundesrats und des Parlaments in der Öffentlichkeit vertreten müssen.

Thomas Renggli