Diese Verordnung tritt gemeinsam mit dem Bundesgesetz am 1. Juli 2024 in Kraft. Ziel sei es, durch finanzielle Anreize die Zahl der Abschlüsse von Pflegefachpersonen zu steigern und dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken.
Finanzielle Unterstützung vom Kanton
Gemäss der neuen Verordnung erhalten alle Institutionen, die seit 2013 gemäss der kantonalen Ausbildungsverpflichtung an der praktischen Ausbildung von Pflegefachkräften teilnehmen, finanzielle Unterstützung vom Kanton. Dies umfasst Spitäler, ambulante Pflegeeinrichtungen mit Tages- und Nachtstrukturen, stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex). Der Kanton übernimmt dabei die Hälfte der ungedeckten Kosten, welche während der Ausbildung an höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) anfallen. Ungedeckte Kosten entstehen, wenn diese nicht bereits durch die Tarife der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gedeckt sind.
Zusätzlich unterstützt der Kanton diese Organisationen durch Beiträge zur Aus- und Weiterbildung von Berufsbildnern sowie zur SVEB 1 Ausbildung. Finanzielle Mittel werden auch für Trainings- und Transfertage von Pflegefachpersonen in Ausbildung HF/FH bereitgestellt.
455 Millionen Franken innerhalb von acht Jahren
Der Kanton Aargau gewährt gemäss Medienmitteilung zudem Ausbildungsbeiträge zur Sicherung des Lebensunterhalts für Studierende, die ihren Wohnsitz im Kanton haben oder als Grenzgänger im Kanton Aargau erwerbstätig sind und das 25. Altersjahr vollendet haben oder elterliche Unterstützungspflichten haben.
Gemäss Artikel 6 des Bundesgesetzes sind die Kantone verpflichtet, Beiträge zur Erhöhung der Anzahl von Ausbildungsabschlüssen in der Pflege HF zu leisten. Der Kanton Aargau plant Massnahmen wie die Reduktion der Studiengebühren um die Hälfte (Fr. 500.– pro Semester) für HF Pflege Studierende, die Einführung eines neuen Teilzeit-Studienmodells sowie die Finanzierung von Coaching- und Unterstützungsangeboten zur Reduktion von Ausbildungsabbrüchen und zur Erhöhung der Abschlussquote. Diese Massnahmen können erst ab 2025 umgesetzt werden, aufgrund von Programmvereinbarungen mit dem Bund.
Insgesamt stellt der Bund den Kantonen für die Umsetzung dieser Massnahmen über einen Zeitraum von acht Jahren knapp 455 Millionen Franken zur Verfügung. Er beteiligt sich maximal zur Hälfte an den Kosten, während der Grosse Rat einen Verpflichtungskredit von 65,9 Millionen Franken über acht Jahre (einschliesslich Bundesbeitrag) zur Finanzierung der geplanten Massnahmen beschlossen hat.