Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz verbleibt eine strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h, wie es in der Mitteilung heisst. Die 19-Jährige habe damit den sogenannten Raserartikel erfüllt. Die Polizei nahm der Schweizerin den Führerausweis auf Probe vor Ort ab und schaltete umgehend die Staatsanwaltschaft ein.
Die Kantonspolizei hatte am Sonntagnachmittag auf der Ausserortsstrecke, auf das übliche Tempo 80 gilt, eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Das Lasermessgerät der Polizei registrierte die Frau kurz nach 14.30 Uhr.