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Aus den Unterlagen des Bewilligungsverfahrens geht hervor, dass der Umweltverträglichkeitsbericht keine konkreten Prognosen zu möglichen Geruchsemissionen im Normalbetrieb oder während der Inbetriebnahme enthält. Die Anlage ist jedoch so gebaut, dass Emissionen möglichst gering gehalten werden. Dazu gehören eine geschlossene Halle im Unterdruckbetrieb, ein dreistufiger Luftwäscher und spezifische Vorgaben zur Belüftung.
Die Fachstelle des Kantons hatte bereits im Rahmen der Prüfung darauf hingewiesen, dass unter bestimmten Umständen mit erhöhter Geruchsbelastung zu rechnen sei. Besonders fetthaltige Stoffe können vom Wäscher nicht vollständig abgebaut werden. Für solche Fälle wurden strenge Auflagen erlassen, etwa zur regelmässigen Überprüfung der Geruchssituation und zur Umsetzung zusätzlicher Massnahmen.
Die Stadt trat bei diesem Projekt als Bewilligungsbehörde auf. Sie prüfte das Baugesuch und erliess entsprechende Auflagen. Für die Kommunikation gegenüber der Bevölkerung sei jedoch die Betreiberin Green Power Aarau AG verantwortlich, hält der Stadtrat fest. Eingänge beim Stadtbauamt würden von der Sektion Baubewilligungen behandelt, eine Vermischung der Rollen sei nicht vorgesehen.
Zur Minimierung von Geruch und Lärm hat die Stadt zahlreiche Vorgaben verfügt. Dazu gehören unter anderem der Betrieb sämtlicher Tore ohne Geruchsaustritt, die Begrenzung der Emissionen auf maximal 300 Geruchseinheiten pro Kubikmeter im Durchschnitt sowie die Verpflichtung, bei Störungen sofort eigene Massnahmen umzusetzen oder ein Gutachten einzuholen. Auch für die Lärmentwicklung während des Baus wurden schalldämmende Vorgaben gemacht.
Nach Eingang von Beschwerden intervenierte die Stadt mehrfach bei der Betreiberin und suchte den Austausch mit Kanton und Green Power Aarau AG. Gemäss Betreiberin liegt das Hauptproblem in der noch nicht optimal funktionierenden Abluftbehandlung. Die biologisch betriebenen Luftwäscher benötigten Zeit, bis sich die Mikroben nach pH Anpassungen stabilisieren. Parallel dazu werde die Lüftungstechnik in der Halle optimiert.
Messungen durch den Kanton sind für Frühjahr und Sommer 2026 vorgesehen, da in den warmen Monaten die höchsten Emissionen auftreten.
Der Stadtrat verweist darauf, dass sich Betroffene direkt an die Betreiberin oder an die Stadt wenden können. Die Betreiberin habe zugesichert, jeder Meldung nachzugehen und Betroffene persönlich zu besuchen.
Sollte der Stadtrat zum Schluss kommen, dass die getroffenen Massnahmen nicht genügen, kann er den Nachweis verlangen, dass keine übermässigen Emissionen auftreten. Falls dieser ausbleibt, kann die Stadt zusätzliche Massnahmen anordnen.
Die Stadt betont, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen auch künftig einer strengen Kontrolle unterliegen. Für das Grossprojekt zur Regionalisierung der ARA laufen bereits umfangreiche Planungsarbeiten. Die neue Anlage soll frühestens 2032 gebaut und 2036 in Betrieb genommen werden. Die Planung stützt sich auf eine breit abgestützte Zusammenarbeit der beteiligten Gemeinden und Verbände.
Der Stadtrat sieht derzeit keinen Bedarf, kommunale Vorgaben für Industrieanlagen in Wohnnähe zu verschärfen. Die bestehenden Bestimmungen von Bund, Kanton und Stadt böten ausreichenden Schutz.