Die Oberstaatsanwaltschaft berief sich im Gesuch auf aus ihrer Sicht neu aufgetauchte Beweismittel aus einem Strafverfahren gegen den ursprünglich Beschuldigten, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
Das im November 2023 gegen den Bosnier eröffnete Strafverfahren dokumentiert Drohungen und einen Messerangriff des Mannes in einem Supermarkt in Lenzburg AG.
Der angetrunkene, über 50-jährige Bosnier verband seine Drohung laut Oberstaatsanwaltschaft mit der Aussage, dass er bereits einmal einen Menschen getötet habe. Dafür sei er im Gefängnis gewesen und wieder entlassen worden. Er könne dies wieder machen.
Diese Aussagen, welche die Oberstaatsanwaltschaft als eine Art "Geständnis" einschätzte, soll er mehrfach wiederholt haben. Die Oberstaatsanwaltschaft beantragte daher bei den Lausanner Richtern, dass sie ihr Urteil zum Freispruch aufheben und das Obergericht den Werkstattmord neu verhandeln soll.
Wegen Drohungen mit einem Messer im Supermarkt sprach das Bezirksgericht Lenzburg den Bosnier im Januar 2025 der mehrfachen versuchten Tötung und der mehrfachen, teilweise versuchten Drohung schuldig.
Aussagen ohne neue Beweiskraft
Wie das Bundesgericht in seinem Urteil klarstellt, ist eine Revision in Strafsachen nur dann zulässig, wenn neue Tatsachen vorliegen, die bereits zum Zeitpunkt des früheren Urteils bestanden, aber erst später bekannt geworden sind und von erheblicher Bedeutung sind.
Selbst wenn man annähme, dass die neuen Zeugenaussagen zumindest mittelbar auf die Tötung des Mannes bezogen wären, fehlt ihnen die für eine Revision notwendige Erheblichkeit, wie das Bundesgericht sinngemäss schreibt. Die neuen Aussagen besässen keinen ausreichenden Beweiswert, um den früheren Freispruch zu gefährden.
Tödliche Schüsse in der Werkstatt
Der Mord in der Werkstatt liegt schon mehr als 13 Jahre zurück. Im Oktober 2012 war ein 31-jähriger Mann in einer Werkstatt in Gränichen getötet worden. Das Bezirksgericht Aarau verurteilte 2014 den Werkstattbesitzer wegen Mordes und 2015 den Bosnier ebenfalls wegen Mordes sowie weiterer Delikte. Das Opfer war ein gemeinsamer Bekannter.
Das Obergericht Aargau bestätigte die Verurteilung des Bosniers. Es sprach den Werkstattbesitzer vom Vorwurf des Mordes frei. Das Bundesgericht hob 2018 das Mordurteil gegen den Bosnier auf.
Der Besitzer der Werkstatt habe ein erhebliches Interesse gehabt, den Verdacht auf seinen Angestellten zu lenken. Daher könnten diese Aussagen nicht als glaubhaft betrachten werden. Das Obergericht habe sich massgeblich darauf gestützt. Dies war laut Bundesgericht willkürlich.
Auf Geheiss des Bundesgerichts sprach das Obergericht dem Bosnier letztlich eine finanzielle Entschädigung zu, weil er fast fünf Jahre zu Unrecht im Gefängnis gesessen war. (Urteil 6F_31/2025 vom 8.12.2025