Die Webdesignerin aus dem US-Bundesstaat Colorado möchte auf ihrer Homepage festhalten, dass sie für gleichgeschlechtliche Paare keine Webseiten entwerfen möchte. Das ist allerdings nicht vereinbar mit dem Antidiskriminierungsgesetz in ihrem Bundesstaat.
Der Fall der Webdesignerin könnte weitreichende Konsequenzen für die Rechte der LGBTQ-Gemeinde haben. Es geht um die grundlegende Frage, ob das Recht auf freie Meinungsäusserung Rechte zum Schutz von Minderheiten aushebeln kann. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Menschen sowie queere Menschen.
Dass der Supreme Court bereit ist, etablierte Rechte zurückzunehmen, zeigte sich im Juni. Damals kassierte das Gericht das Recht auf Abtreibung, das rund 50 Jahre lang galt. Unter Ex-Präsident Donald Trump ist der Supreme Court deutlich nach rechts gerückt. Es gibt nur noch drei Richterinnen, die als liberal gelten. Dem gegenüber stehen sechs erzkonservative und teils sehr religiöse Richter, die zuletzt auch immer wieder im Sinne religiöser Kläger entschieden.