Das Parlament hat im Frühling eine Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren geschaffen. Der Bundesrat konkretisiert nun diese Gesetzesbestimmungen mit zwei Verordnungen.
Verordnung über das automatisierte Fahren
Fahrzeuge mit Automatisierungssystem benötigen wie alle anderen Motorfahrzeuge eine Typengenehmigung, damit sie zum Verkehr zugelassen werden. Zudem müssen die Fahrzeughersteller auf umfassende Weise nachweisen, wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während der Betriebsdauer eines Automatisierungssystems gewährleistet werden.
Lenkerinnen und Lenker dürfen neu nach Aktivierung des Automatisierungssystems die Lenkvorrichtung loslassen und müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Sie müssen aber bereit bleiben, die Fahrzeugbedienung jederzeit wieder selbst auszuüben, wenn sie das System dazu auffordert oder das System an seine Grenze gelangt.