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Auto & Mobil
29.10.2023

Bundesrat will automatisiertes Fahren ermöglichen

Es bleibt ungünstig, auch mit der neuen Verordnung, Bier während der Fahrt zu trinken
Es bleibt ungünstig, auch mit der neuen Verordnung, Bier während der Fahrt zu trinken Bild: Pixabay
An seiner Sitzung vom 18. Oktober hat der Bundesrat die Vernehmlassung über zwei neue Verordnungen eröffnet, mit denen er das automatisierte Fahren regeln will.

Das Parlament hat im Frühling eine Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren geschaffen. Der Bundesrat konkretisiert nun diese Gesetzesbestimmungen mit zwei Verordnungen.

Verordnung über das automatisierte Fahren

Fahrzeuge mit Automatisierungssystem benötigen wie alle anderen Motorfahrzeuge eine Typengenehmigung, damit sie zum Verkehr zugelassen werden. Zudem müssen die Fahrzeughersteller auf umfassende Weise nachweisen, wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während der Betriebsdauer eines Automatisierungssystems gewährleistet werden.

Lenkerinnen und Lenker dürfen neu nach Aktivierung des Automatisierungssystems die Lenkvorrichtung loslassen und müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Sie müssen aber bereit bleiben, die Fahrzeugbedienung jederzeit wieder selbst auszuüben, wenn sie das System dazu auffordert oder das System an seine Grenze gelangt.

Das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkenden soll auf dafür definierten und signalisierten Parkierungsflächen möglich werden. Für die Festlegung der geeigneten Flächen sind die Kantone zuständig.

Verzichtet hat der Bundesrat auf Regelungen für Lieferroboter. Aus heutiger Sicht löst der Einsatz derartiger Fahrzeuge noch zu grosse Zielkonflikte aus.

Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen

Der Bundesrat will die Möglichkeit schaffen, Pilot- und Demonstrationsprojekte mitzufinanzieren, um neue Technologien zu erproben. Unterstützt werden sollen Vorhaben, die auf öffentlichen Strassen durchgeführt werden, einen positiven Effekt für einen nachhaltigen Verkehr haben und ohne Finanzhilfen nicht realisiert werden können. Dies kann sich in der Erhöhung der Verkehrssicherheit oder der Erhöhung der Leistungsfähigkeit der bestehenden Strasseninfrastruktur niederschlagen.

Die Vernehmlassung für die Verordnungsentwürfe dauert bis zum 2. Februar 2024.

Redaktion Höfe24 & March24