Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Wer mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist auch gegen Freizeitunfälle versichert. Ebenfalls obligatorisch gegen Berufs- und Freizeitunfälle versichert sind stellensuchende Personen und seit dem 1. Januar 2022 Personen in IV‑Massnahmen.
Die insgesamt 23 UVG‑Unfallversicherer in der Schweiz (Suva, private dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) unterstellte Versicherer, öffentliche Unfallversicherungskassen, anerkannte Krankenkassen, Ersatzkasse) registrierten im Jahr 2022 rund 911 000 Unfälle und Berufskrankheiten. Das ist eine deutliche Zunahme von 9,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders stark zugenommen haben die Freizeitunfälle (+12 Prozent auf rund 601 000). Das liegt hauptsächlich am Wegfall der Corona‑Massnahmen sowie am sonnigen und trockenen Wetter im vergangenen Jahr, das zu vermehrten Outdoor‑Aktivitäten geführt hat. Auch die Zahl der Berufsunfälle und Berufskrankheiten hat mit rund 293 000 einen Höchststand erreicht und liegt um 5,9 Prozent höher als 2021. Dies ist zu einem grossen Teil auf die Zunahme der Zahl der Beschäftigten zurückzuführen. Bei den stellensuchenden Personen ist dagegen ein Rückgang der Unfälle zu beobachten (-14 Prozent auf rund 16 000), da es im Vergleich zum Vorjahr weniger registrierte Stellensuchende gab. Bei den Personen in IV‑Massnahmen wurden rund 1000 Unfälle gemeldet.
Alle UVG‑Unfallversicherer zusammen zahlten im Jahr 2021 5,0 Milliarden Franken an Versicherungsleistungen, vor allem für Heilkosten (ärztliche und therapeutische Leistungen), Taggelder sowie Invaliden- und Hinterlassenenrenten. Der grösste Teil der Kosten machten mit 63 Prozent die Freizeitunfälle aus, 33,5 Prozent wurden für Berufsunfälle und Berufskrankheiten gezahlt und 3,5 Prozent für Unfälle von stellensuchenden Personen. Die laufenden Kosten für das Jahr 2022 (Kosten für sämtliche Fälle, unabhängig davon, in welchem Jahr sie sich ereignet haben) sind noch nicht vollumfänglich bekannt. Im Schnitt werden rund 96 Prozent aller gemeldeten Unfälle und Berufskrankheiten anerkannt und Leistungen gesprochen.
Einfluss des Wetters auf Freizeit- und Berufsunfälle
Einen grossen Einfluss auf die Unfallzahlen – vor allem auf Freizeitunfälle – hat auch das Wetter. Einerseits können ungünstige Witterungsbedingungen zu einer erhöhten Unfallgefahr führen. Zum Beispiel wenn bei Temperaturen um den Gefrierpunkt Strassen vereisen, und es zu mehr Sturzunfällen kommt. Andererseits begünstigt schönes Wetter tendenziell risikoreichere Freizeitaktivitäten. So sind bei sonnigem und warmem Wetter beispielsweise mehr Wander- und Velounfälle zu verzeichnen.
Im Gegensatz zu den Freizeitunfällen wirkt sich das Wetter weniger stark auf die Zahl der Berufsunfälle aus. Selbst in Branchen, in denen oft draussen gearbeitet wird, ist kein nennenswerter Unterschied der Unfallhäufigkeit zwischen schönen und weniger schönen Tagen zu beobachten. Anders sieht es bei Hitzetagen mit mehr als 30 Grad aus: Dann kommt es im Bau- oder Transportwesen zu 7 Prozent mehr Unfällen als sonst. Die häufigsten Unfallursachen sind Hitzschläge, Hitzekollapse oder -krämpfe. Auch wirken sich die hitzebedingt stärkere Müdigkeit und Unkonzentriertheit auf die Unfallgefahr aus.
Der Zusammenhang zwischen Unfallgeschehen und Wetter spielt auch bei der Bewertung von Präventionsmassnahmen eine wichtige Rolle. Die Wirksamkeit von Präventionsmassnahmen kann nur unter Berücksichtigung weiterer Faktoren auf das Unfallgeschehen – insbesondere des Wetters – verlässlich gemessen werden.