Steuerreform 2025: Entlastung und Anreize
Die Steuergesetzrevision 2025 zielt darauf ab, die Vermögenssteuern zu senken und die Abzüge für Kinderdrittbetreuung und berufsbezogene Bildung zu erhöhen. Zusätzlich ist geplant, den Kinderabzug zu erhöhen. Der Regierungsrat schlägt ausserdem eine Senkung der Gewinnsteuer für Vereine und Stiftungen vor. Diese Änderungen folgen der Steuerstrategie des Grossen Rats und sollen ohne zusätzliche Belastung für Kanton und Gemeinden umgesetzt werden. Dies steht im Einklang mit der kantonalen Strategie, die darauf abzielt, den Kanton Aargau als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu stärken, wobei bereits 2022 die Gewinnsteuer für juristische Personen gesenkt wurde. Der Fokus der Steuergesetzrevision 2025 liegt nun auf den natürlichen Personen, wie es in einer Mitteilung hiess.
Vorzug Erhöhung der Kinderabzüge
Die Anhörung zur Steuerrevision, durchgeführt von Mai bis August 2023, erhielt mehrheitlich positive Rückmeldungen. Kritik gab es lediglich an der geplanten Verzögerung der Erhöhung der Kinderabzüge bis 2027. Basierend auf dem Feedback schlägt der Regierungsrat nun vor, die Erhöhung der Kinderabzüge vorzuziehen. Die schrittweise Umsetzung der Steuerstrategie wurde begrüsst, da sie eine Anpassung an die finanzpolitische Lage und das Ziel der Ertragsneutralität ermöglicht.