Anpassung der Kinderbetreuungstarife zum 1. Januar 2024
Die Gewährung der Unterstützung basiert auf der finanziellen Kapazität der erziehungsberechtigten Personen. Laut § 31 Abs. 2 des Kinderbetreuungsreglements ist es dem Gemeinderat erlaubt, die Tarifstufen und Normkosten um bis zu plus/minus 15 Prozent zu ändern, falls sich die Rahmenbedingungen verändern. Nach einer Überprüfung des Tarifsystems im Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung hat der Gemeinderat entsprechende Anpassungen zum 1. Januar 2024 vorgenommen.
Mehr Infos finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Muhen.