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Muhen
10.01.2024

Subventionen für familienergänzende Kinderbetreuung

Der Gemeinderat passt die Tarife für familienergänzende Kinderbetreuung ab 1. Januar 2024 an, basierend auf der finanziellen Kapazität der Eltern und aktuellen Rahmenbedingungen.(Symbolbild)
Der Gemeinderat passt die Tarife für familienergänzende Kinderbetreuung ab 1. Januar 2024 an, basierend auf der finanziellen Kapazität der Eltern und aktuellen Rahmenbedingungen.(Symbolbild) Bild: Canva
Eltern haben die Möglichkeit, bei der Gemeinde Unterstützungszuschüsse für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten oder bei Tagesfamilien zu beantragen.

Anpassung der Kinderbetreuungstarife zum 1. Januar 2024

Die Gewährung der Unterstützung basiert auf der finanziellen Kapazität der erziehungsberechtigten Personen. Laut § 31 Abs. 2 des Kinderbetreuungsreglements ist es dem Gemeinderat erlaubt, die Tarifstufen und Normkosten um bis zu plus/minus 15 Prozent zu ändern, falls sich die Rahmenbedingungen verändern. Nach einer Überprüfung des Tarifsystems im Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung hat der Gemeinderat entsprechende Anpassungen zum 1. Januar 2024 vorgenommen.

Mehr Infos finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Muhen. 

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Aarau24 / Florence Altorfer