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29.01.2024
29.01.2024 15:00 Uhr

Jugendheim in Oftringen erhält neuen Standort

Derzeit ist das Jugendheim in der Festung in Aarburg untergebracht.
Derzeit ist das Jugendheim in der Festung in Aarburg untergebracht. Bild: Christian David
Der Regierungsrat hat beschlossen, einen Neubau für das Jugendheim Aarburg in Oftringen zu errichten. Gleichzeitig wird er gemeinsam mit interessierten Gruppen aus der Region verschiedene Optionen für die zukünftige Nutzung der Festung Aarburg prüfen.

Prüfung neuer Standorte

Das Jugendheim Aarburg existiert seit über 130 Jahren auf der Festung Aarburg. Aufgrund einer Anfrage von Martina Bircher, ehemalige Grossrätin und aktuelle Nationalrätin aus Aarburg, wurde in den letzten Jahren eine externe Bewertung zur Zukunft des Jugendheims durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass der Bedarf an geschlossenen Betreuungsplätzen für Jugendliche im stationären Massnahmenvollzug voraussichtlich zunehmen wird. Um die Reintegration der Jugendlichen zu fördern, sollen Aus- und Berufsbildungsangebote verstärkt in regionalen Betrieben stattfinden. Die externe Bewertung schlägt auch vor, die Möglichkeit einer Verlegung des Jugendheims Aarburg an einen Standort ausserhalb der historischen Festungsanlage zu prüfen, wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst. 

Zukunftsorientiertes Konzept

Gemeinsam mit dem Bundesamt für Justiz wurde ein modernes Konzept für Angebote und Betrieb für die Zukunft entwickelt. Dieses sieht Anpassungen im Wohnbereich sowie im Ausbildungs- und Beschäftigungsangebot vor. Dadurch wird der Bedarf an eigenen Betrieben des Jugendheims, wie zum Beispiel der Gärtnerei in Oftringen, reduziert. Diese Gärtnerei ist als Standort für den geplanten Neubau vorgesehen.

Sicherheit und Effizienz im Fokus

Ein neues, zukunftsorientiertes Konzept kann am besten durch einen Neubau ausserhalb der Festung Aarburg umgesetzt werden. Am aktuellen Standort wären solche Veränderungen, sowohl im Wohn- als auch im Ausbildungs- und Beschäftigungsbereich, aufgrund baulicher Einschränkungen nur begrenzt möglich. Ausserdem ermöglicht ein Neubau, bestehende infrastrukturelle Sicherheitsrisiken auf der Festung zu beseitigen. Die hohen Festungsmauern stellen insbesondere bei Fluchtversuchen von Jugendlichen eine Gefahr dar. Ein Neubau ermöglicht klar strukturierte Räume und Betriebsabläufe mit zentralen Sichtachsen, was auf der Festung, besonders für die geschlossene Wohngruppe, nicht möglich ist. Letztendlich bietet der Neubau die Möglichkeit, die Betriebsabläufe zu optimieren, während die Raumgestaltung auf der Festung weitgehend durch die historische Bausubstanz vorgegeben ist.

Möglichkeiten für körperliche Betätigungen

Auf der Festung sind die Möglichkeiten für die Jugendlichen, sich körperlich im Freien zu betätigen, begrenzt. Das ist jedoch besonders wichtig für Jugendliche im stationären Massnahmenvollzug, um Spannungen und Konflikte zu reduzieren. In einem Neubau gibt es die Möglichkeit, einen Aussen-Sportplatz und sichere Aufenthaltsbereiche im Freien für alle Wohngruppen umzusetzen. Nach Prüfungen wurde festgestellt, dass das Gelände der aktuellen Jugendheim-Gärtnerei in Oftringen gut geeignet ist, um den Neubau zu realisieren. Es erfüllt alle wichtigen Anforderungen in Bezug auf Lage, Grösse, Erschliessung und Verfügbarkeit, so der Kanton. 

Kostenvergleich zwischen Neubau und Optimierung der Festungsanlage

Die Kosten für einen Neubau liegen höher als für eine Verbesserung der bestehenden Anlage in der Festung. Die geschätzten Gesamtkosten für den Neubau betragen 26,6 Millionen Franken, wovon der Kanton 19,1 Millionen Franken und der Bund 7,5 Millionen Franken finanzieren werden. Für Anpassungen und die Sanierung der Festung wären insgesamt 14,6 Millionen Franken erforderlich, davon etwa 12,6 Millionen Franken vom Kanton und rund 2,0 Millionen Franken vom Bund. Eine Optimierung der Festungsinfrastruktur birgt das Risiko von Fehlinvestitionen, falls sich später herausstellen sollte, dass ein Neubau unvermeidlich ist.

Für Dieter Egli, den Landstatthalter und Leiter des Departements für Volkswirtschaft und Inneres, besteht keine Unsicherheit:

«Mit dem Jugendheim bieten wir Jugendlichen die Chance, sich in die Gesellschaft zu reintegrieren. Davon profitieren wir alle. Es ist wichtig, das Jugendheim weiterzuentwickeln und den sich wandelnden Bedürfnissen anzupassen. Der Neubau bietet dazu eine zukunftsfähige Lösung.»
Landstatthalter Dieter Egli, Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres

Erhöhte Sicherheits- und Betreuungsbedürfnisse

Das Bundesamt für Justiz legt die Anforderungen für den Vollzug von Massnahmen für jugendliche Straftäter fest. Das Jugendheim Aarburg hat derzeit 44 feste Plätze für jugendstrafrechtliche oder zivilrechtliche Massnahmen, die für männliche Jugendliche ab 14 Jahren vorgesehen sind. Basierend auf der Einschätzung zukünftiger Bedürfnisse sieht das neue Konzept vor, 40 feste Plätze für Jugendliche ab 13 Jahren einzurichten. Es besteht ein besonders hoher Bedarf an Plätzen mit sehr strengen Sicherheits- und Betreuungsanforderungen, daher wird die Anzahl der geschlossenen Plätze von 8 auf 16 verdoppelt. Für die verbleibenden 24 Plätze sind die Sicherheits- und Betreuungsanforderungen ebenfalls erhöht, jedoch nicht im gleichen Masse wie für die geschlossenen Plätze.

Engagement von Region und Kanton für Nachnutzung

Der Regierungsrat hat die Verwaltung beauftragt, verschiedene Optionen für die zukünftige Nutzung der Festung Aarburg zu prüfen. Erste Gespräche mit Gemeinden und der Wirtschaft Region Zofingen wurden bereits geführt und sollen in einem breiten Beteiligungsprozess mit der Bevölkerung, den Gemeinden, der Region, der Wirtschaft und weiteren Beteiligten vertieft werden. Der Regierungsrat betont, dass die Überlegungen zur Nachnutzung und Betriebsorganisation offen sind. Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert aktive finanzielle Beteiligung der Gemeinden und der regionalen Wirtschaft. Der Kanton beabsichtigt, als Eigentümer weiterhin finanziell am Erhalt der historischen Festungsanlage Aarburg teilzunehmen. Die Initiation und Umsetzung der Nachnutzung soll ebenfalls finanziell unterstützt werden, jedoch wird der Kanton nicht an den Betriebskosten beteiligt sein. Die Realisierung der Nachnutzung der Festungsanlage erfordert eine gemeinsame Anstrengung von Region und Kanton.

Wie es nun weiter geht

Die Vorbereitungen für den Neubau des Jugendheims gehen in die Projektierungsphase über. Der Antrag für die dafür benötigten Mittel wird dem Grossen Rat im Jahr 2026/2027 präsentiert. Die Entscheidung über die Umsetzung der Nachnutzung fällt ebenfalls in die Zuständigkeit des Grossen Rats aufgrund finanzieller Regelungen. Der Regierungsrat wird im Verlauf des Jahres 2024 die Planung und weitere Informationen zur Nachnutzung bekannt geben.

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Aarau24 / Florence Altorfer