Die Sicherheitskommission des Grossen Rates verfeinert die vom Regierungsrat vorgegebenen Leitsätze im Zuge ihrer Beratungen. Gemäss dem Antrag des Regierungsrates soll eine Vereinigung der 15 unterschiedlich dimensionierten kommunalen Polizeiorganisationen und der Kantonspolizei zu einer einheitlichen Polizeieinheit im Kanton Aargau erfolgen. Des Weiteren steht eine eingehende Überprüfung der Polizeibestände an, wobei gezielte Massnahmen ergriffen werden sollen, um etwaigem Unterbestand entgegenzuwirken. Ein Antrag der Sicherheitskommission (SIK) zur Beibehaltung des bestehenden Systems erhielt keine Mehrheit, wurde jedoch in einem Minderheitsantrag aufgenommen.
Diskussion um regionale Verankerung
Während ihrer Sitzung am 23. Januar 2024 hat die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) mit überwältigender Mehrheit der Einführung einer Einheitspolizei oder einer einzigen Polizeiorganisation im Kanton Aargau zugestimmt. Trotzdem konnten Bedenken hinsichtlich der Bereitschaft der Kantonspolizei, sich angemessen in regionale Fragestellungen einzubringen, nicht bei allen Mitgliedern der Kommission ausgeräumt werden. Daher stand die Frage der regionalen Verankerung im Zentrum der ausführlichen Diskussion, die sich über mehrere Sitzungen der Kommission erstreckte.
Verbesserung der Polizeidichte angestrebt
Die Kommission war jedoch einig in der Forderung und Bereitschaft, dem bestehenden personellen Unterbestand der Polizeikräfte entgegenzutreten. Der Kanton Aargau belegt seit Jahren einen der hintersten Plätze im Kantonsranking hinsichtlich der Polizeidichte im Verhältnis zur Bevölkerung. Diese unterdurchschnittliche Position soll nun verbessert werden.
Neue Leitsätze
Die Kommission hat den Planungsbericht samt den Leitsätzen intensiv diskutiert und sorgfältig überprüft. Die fünf vom Regierungsrat vorgegebenen Leitsätze wurden in nahezu allen Fällen modifiziert. Die angestrebte Einheitspolizei soll nun verpflichtet werden, eine umfassende regionale Abdeckung durch Posten und Patrouillen sicherzustellen sowie eine direkte Erreichbarkeit für die lokale Bevölkerung und die Gemeindebehörden zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen auch die sozioökonomischen Bedürfnisse und Verhältnisse der verschiedenen Regionen angemessen berücksichtigt werden, wie es in einer Mitteilung heisst.
Flexible Personalressourcen und Mindeststandards
Leitsatz 3a sieht vor, dass der Personalbestand der Polizei entsprechend der aktuellen Sicherheitslage angepasst wird. Gemäss Leitsatz 3b wird zudem der im § 13 Abs. 2 des Polizeigesetzes festgelegte Mindestbestand überprüft. Dieser Mindestbestand, der einen Polizisten oder eine Polizistin auf 700 Einwohnerinnen und Einwohner vorsieht, darf nicht unterschritten werden.
Gesetzgebungsprozess und Volksabstimmung in Aussicht
Sofern die vorgeschlagene Regelung mit den Leitsätzen im Grossen Rat eine Mehrheit findet, würde dies den Beginn des Gesetzgebungsprozesses für eine Änderung des Polizeigesetzes und somit die Aufhebung des dualen Systems bedeuten. Eine derartige Verfassungsänderung wäre abschliessend einer Volksabstimmung unterworfen. Die Diskussion und Abstimmung über die Vorlage sind voraussichtlich für Mitte März 2024 im Grossen Rat geplant.