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12.03.2024
12.03.2024 10:16 Uhr

JVA Lenzburg möchte Gewerbebetriebe ausbauen

Bild: Keystone
Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg plant die Weiterentwicklung und Optimierung ihrer Gewerbebetriebe. Der Regierungsrat beantragt einen Verpflichtungskredit, um die Sanierung und Erweiterung zu finanzieren. Ziel ist es, die Betriebe im Justizvollzug zu modernisieren, den gesetzlichen Resozialisierungsauftrag zu erfüllen und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg ist geplant, die Bäckerei und die Joghurterie zu erneuern und den 5*-Laden zu erweitern. Diese Massnahmen sollen nicht nur neue Arbeitsplätze für Gefangene schaffen, um dem gesetzlichen Resozialisierungsauftrag nachzukommen, sondern auch die Wirtschaftlichkeit verbessern und die Nachhaltigkeit der Produktionsketten steigern. Zur Realisierung dieser Weiterentwicklung und Optimierung beantragt der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit in Höhe von 11,82 Millionen Franken.

Die gesetzlich geforderte Gefangenenarbeit im Strafvollzug befindet sich im Spannungsfeld zwischen Sicherheit, Resozialisierung und Wirtschaftlichkeit. Bei Überlegungen zur Steigerung der Ertragskraft ist es erforderlich, stets den Zielkonflikt dieser Elemente zu berücksichtigen.

Modernisierung der Produktionsstätten erforderlich

Die Produktionsräume der Bäckerei und der Joghurterie im Untergeschoss der Justizvollzugsanstalt Lenzburg erfüllen nicht mehr die aktuellen Anforderungen an die Lebensmittelproduktion. Um diesen Standards gerecht zu werden, wäre eine umfassende bauliche Sanierung erforderlich. In der Botschaft zur Weiterentwicklung und Optimierung der Gewerbebetriebe schlägt der Regierungsrat daher vor, einen Neubau für die Joghurterie und die Bäckerei zu errichten. Dieser Schritt könnte nicht nur dazu beitragen, die betriebliche Kostendeckung wesentlich zu verbessern, sondern auch die Produktionskette der Landwirtschaft durch eine interne Verarbeitung zu stärken, wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst.

Der aktuelle 5*-Laden der JVA Lenzburg bietet hauptsächlich Lebensmittel und Produkte an, die intern produziert werden. Der Verkaufsladen befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Suterhaus, das sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet und daher abgerissen werden muss. Durch die Erweiterung des 5*- Ladens, der in Lenzburg und Umgebung eine hohe Beliebtheit geniesst, können sowohl die Verkaufs- als auch die Präsentationsfläche vergrössert und die Wirtschaftlichkeit gesteigert werden.

Gewerbeoptimierung und Nachhaltigkeit

Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung der Gewerbebetriebe der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg basiert die Planung auf einer detaillierten Analyse aus dem Jahr 2019. Diese Analyse sieht vor, Flächenoptimierungen in bestehenden Gewerbebetrieben wie der Druckerei und Buchbinderei vorzunehmen, um Platz für Montagearbeiten zu schaffen und diese wirtschaftlich zu nutzen. Die Umsetzung dieser Optimierungen erfolgte bereits in den Jahren 2020/2021.

Die landwirtschaftliche Produktion, die der JVA gehört, weist ein wirtschaftliches Potenzial für die Lebensmittelproduktion auf. Durch die Kombination von landwirtschaftlicher Produktion, interner Verarbeitung und Verkauf im 5*-Laden kann ein Grossteil der Wertschöpfung in den JVA-eigenen Gewerben erzielt werden. Die Endkundenpreise kommen somit praktisch vollständig der JVA Lenzburg zugute, und die Produktionsketten sind nachhaltig ausgerichtet.

Die Projektierung für die Bereiche Joghurterie und Bäckerei sowie die Erweiterung des 5*-Ladens erfolgte unter Einbezug der Immobilien Aargau, verschiedenen Fachleuten und in Abstimmung mit der kantonalen Denkmalpflege. Als Ergebnis dieser Planung liegt nun die Botschaft «Weiterentwicklung und Optimierung der Gewerbebetriebe der Justizvollzugsanstalt Lenzburg» vor. Zur Realisierung dieses Vorhabens ist ein Verpflichtungskredit in Höhe von brutto 11,82 Millionen Franken notwendig, wovon mindestens 2,5 Millionen Franken durch den Bund subventioniert werden.

Arbeitsintegration im Strafvollzug

Die geplanten baulichen Anpassungen zielen darauf ab, die Resozialisierung und Beschäftigung der Gefangenen zu verbessern. Gemäss dem schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 75 Abs. 1 StGB) hat der Strafvollzug das Ziel, das soziale Verhalten der Gefangenen zu fördern, insbesondere ihre Fähigkeit, straffrei zu leben, um Rückfälle in die Kriminalität zu verhindern. Neben Therapie, sinnvoller Freizeitgestaltung, sowie Aus- und Weiterbildung spielt die Arbeit eine entscheidende Rolle in der gesetzlich vorgeschriebenen Resozialisierung (Art. 75 StGB) der Straftäter.

In der Schweiz sind Gefangene während des Strafvollzugs zur Arbeit verpflichtet (Art. 81 StGB), und die Justizvollzugsanstalt muss entsprechend ausreichend Arbeitsplätze bereitstellen. Durch den geplanten Neubau können in der Bäckerei bis zu 6 und in der Joghurterie bis zu 8 Gefangene beschäftigt werden. Somit wird die Anzahl der Gefangenenarbeitsplätze in diesen Bereichen von 4 auf maximal 14 erhöht. Dies trägt zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für Resozialisierung und Beschäftigung während des Strafvollzugs bei.

Gefangenenarbeit in der JVA

Die JVA hat insgesamt 15 Gewerbebetriebe, in denen die über 300 Gefangenen arbeiten. Dazu zählen unter anderem die hauswirtschaftlichen Gewerbe (Küche, Wäscherei, Glätterei, Hausdienst, Bäckerei und Joghurterie) sowie die hauptsächlich extern ausgerichteten Gewerbe Druckerei, Buchbinderei, Schlosserei, Schreinerei, Malerei, Industriemontage, Kleinmontage und Korberei. Zudem bewirtschaftet die JVA Lenzburg einen breit diversifizierten Landwirtschaftsbetrieb (Gemüseanbau, Ackerbau/Futterbau, Obstbau und Rebbau bis zur Milchvieh- und Schafhaltung). Innerhalb der Mauern der JVA Lenzburg werden in der Gärtnerei nebst der eigenen Gemüseproduktion auch die Erzeugnisse der landwirtschaftlichen Produktion weiterverarbeitet und für den Verkauf im 5*-Laden und für externe Kunden vorbereitet, so der Kanton in einer Mitteilung.  

Aarau24 / Florence Altorfer