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Schweiz
24.03.2024

Vortritt am Fussgängerstreifen wird vermehrt missachtet

Die Vortrittsmissachtung am Fussgängerstreifen hat um 18 % zugenommen. (Symbolbild)
Die Vortrittsmissachtung am Fussgängerstreifen hat um 18 % zugenommen. (Symbolbild) Bild: Kapo SG
Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat die Zahlen der Verkehrsunfallstatistik 2023 veröffentlicht. Fussverkehr Schweiz ist besorgt über die Zunahme der Unfälle wegen Vortrittmissachtung am Fussgängerstreifen, die um 18 % angestiegen sind.

Es überrasche nicht, dass die Massnahmen gegen das Coronavirus, insbesondere das vermehrte Homeoffice, in den Jahren 2020–2022 einen positiven Einfluss auf die Unfallzahlen im Fussverkehr hatten, wie der Fussverkehr Schweiz in seiner Mitteilung schreibt. Leider sind seit 2023 die Zahlen wieder auf das Niveau vor Corona angestiegen. Letztes Jahr wurden 42 Fussgänger getötet und 476 schwer verletzt.

Fussgängervortritt am Fussgängerstreifen durchsetzen

Speziell die Fussgänger, die ungeschützt im Verkehr unterwegs sind, sind darauf angewiesen, dass die Fahrzeuglenkenden, die Regeln einhalten. Fussverkehr Schweiz fordert die Polizeien deshalb dazu auf, den Vortritt am Fussgängerstreifen häufiger mit Schwerpunktkontrollen durchzusetzen.

Es gelte zu beachten, dass unter den Fussgängern auch Personen dabei sind, die aufgrund von Sinneseinschränkungen oder Alter nicht in der Lage sind auf ein Fehlverhalten von Fahrzeuglenkenden adäquat zu reagieren, so Fussverkehr Schweiz weiter.

Täter und nicht Opfer erziehen

In der Berichterstattung über Unfälle würden oft Verhaltensregeln und Tipps vermittelt, die sich einseitig an die Fussgänger richten würden, so Fussverkehr Schweiz weiter. Damit werde der Eindruck erweckt, dass die Fussgänger selber schuld seien, wenn sie verunfallen. Die Zahlen zeigen jedoch eine andere Realität: Die Fussgänger werden nur in einem Fünftel aller Unfälle als hauptverursachende Verkehrsteilnehmergruppe bezeichnet.

Präventionskampagnen sollen sich deshalb vermehrt an diejenigen richten, die für die Unfälle verantwortlich sind. Genau aus diesem Grund steht bei der Verkehrssicherheits-Kampagne «Stoppen für Schulkinder», welche Fussverkehr Schweiz zusammen mit dem VCS durchführt, das Verhalten der Fahrzeuglenkenden im Fokus.

Politik schränkt bei Verkehrssicherheit ein

In Anbetracht der Zunahme der getöteten und schwerverletzten Fussgänger nehme Fussverkehr Schweiz mit Befremden zur Kenntnis, dass das Parlament den Einsatz von Tempo 30 beschneiden möchte. Damit werde eine effiziente und kostengünstige Massnahme eingeschränkt, mit der viel Leid verhindert werden könnte. Gemäss einer Studie der BFU würde mit dem Einsatz von flächendeckendem Tempo 30 innerorts über ein Drittel aller schweren Unfälle verhindert.

Andere Länder würden es der Schweiz vormachen: Mit generell Tempo 30 konnte die Stadt Brüssel die Anzahl der Verkehrstoten halbieren. Helsinki verzeichnete dank dieser Massnahme im Jahr 2019 keine getöteten Menschen mehr, die zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs waren, schreibt Fussverkehr Schweiz.

Vortrittsregeln auf dem Fussgängerstreifen

Fussgängerinnen und Fussgänger haben nicht nur Vortritt, wenn sie sich bereits auf dem Fussgängerstreifen befinden, sondern schon, wenn sie auf dem Trottoir stehen und klar ersichtlich ihre Querungsabsicht zeigen. Lenkerinnen und Lenker müssen deshalb rechtzeitig die Geschwindigkeit reduzieren.

Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen ihr Vortrittsrecht nicht erzwingen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr anhalten kann. Der Abstand zum Fussgängerstreifen ist nicht definiert, aber das sich nähernde Fahrzeug muss rechtzeitig anhalten können, ohne brüskes Brems- oder Ausweichmanöver.

Wer zu Fuss unterwegs ist, muss beim Fussgängerstreifen unmissverständlich die Querungsabsicht anzeigen. Das geht am besten so: Vor dem Überqueren einen Halt einlegen und in die Richtung des Fahrzeuges schauen (das Handzeichen ist nicht obligatorisch, aber erlaubt). Um jedes Missverständnis auszuschliessen, sollten sich Fussgängerinnen und Fussgänger nur dann im Bereich des Fussgängerstreifens aufhalten, wenn sie tatsächlich überqueren wollen.

Wenn eine Verkehrsinsel oder eine Mittelinsel den Fussgängerstreifen in zwei Teile trennt, gilt jeder Teil des Übergangs als selbstständiger Streifen. Somit müssen Fussgängerinnen und Fussgänger, wenn sie die Mittelinsel erreichen, erneut sicherstellen, dass ihre Vortrittsbedingungen auch für den folgenden Teil des Übergangs erfüllt sind.

Quelle: BFU

Zürioberland24/mb/Aarau24