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Kanton
21.03.2024

Sperrzone für bedrohte Flusskrebse errichtet

Ein gesunder Dohlenkrebs, der sich durchs Gewässer bewegt.
Ein gesunder Dohlenkrebs, der sich durchs Gewässer bewegt. Bild: © Kanton Aargau/BVU
Die Pfaffnern im Kanton Aargau beherbergt eine Population einheimischer Dohlen- und Edelkrebse, die jedoch verschiedenen Bedrohungen ausgesetzt sind und daher besonderen Schutz benötigen.

Seit 2017 wird die Population durch eine Wanderungssperre im Unterlauf geschützt, um den Kontakt mit fremden Signalkrebsen aus der Aare zu verhindern. Jüngst wurden Edelkrebse in diesem Bereich durch Krebspest dezimiert, weshalb das Kantonsgebiet nun ein Sperrgebiet rund um die Wanderungssperre eingerichtet hat.

Diagnose und Massnahmen

Ende Februar stellte das Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin in Bern bei vier Edelkrebsen aus der Pfaffnern die Krebspest fest. Diese Pilzerkrankung, die für einheimische Krebse tödlich verläuft, ist gemäss der Eidgenössischen Tierseuchenverordnung als zu bekämpfende Tierseuche eingestuft. Die Entdeckung der toten Krebse direkt oberhalb der Wanderungssperre in Rothrist hat die Notwendigkeit eines Sperrgebiets zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Krankheit und zum Schutz der einheimischen Dohlen- und Edelkrebsbestände im Oberlauf der Pfaffnern und ihren Zuflüssen deutlich gemacht.

Invasive Signalkrebse, die sich in den letzten Jahren stark in der Aare ausgebreitet haben, stellen eine Bedrohung für die einheimischen Flusskrebsbestände dar, wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst. Die Wanderungssperre, etwa 500 Meter vor der Mündung der Pfaffnern in die Aare, wurde 2017 errichtet, um das Eindringen fremder Flusskrebsarten zu verhindern und die einheimischen Krebsbestände zu schützen.

Überwachung des Seuchengeschehens

Ob die Wanderungssperre von Signalkrebsen überwunden wurde, ist bisher nicht bestätigt worden. Bisher wurden nur vereinzelt tote Krebse nahe der Sperre gefunden. Die Fischereifachstelle des Kantons Aargau überwacht diesen Bereich nun, und mit dem Beginn der Aktivitätszeit der Flusskrebse im April und Mai wird eine intensive Suche nach fremden Krebsen durchgeführt.

Die Massnahmen im Sperrgebiet zielen darauf ab, eine weitere Verbreitung des Krebspest-Erregers innerhalb der Pfaffnern und in andere Gewässer zu verhindern. Das Betreten des Gewässers im Sperrgebiet ist untersagt, um eine indirekte Verschleppung des Erregers zu verhindern. Die Fischereifachstelle steht in engem Austausch mit den Gemeinden und kantonalen Stellen und zählt auf die Unterstützung der örtlichen Fischerinnen und Fischer bei der Umsetzung der Massnahmen. Sie ermutigt zudem alle, auffällige Beobachtungen von Krebsen zu melden.

Aarau24 / PD / fa