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Kanton
22.03.2024
21.03.2024 15:00 Uhr

Kommission prüft Änderungen im Berufs- und Weiterbildungsgesetz

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Gemeinde Eschenbach
Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat die vorgeschlagene Aktualisierung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) in verschiedenen Aspekten positiv bewertet.

Insbesondere die Änderungen bezüglich der Angebote zur Vorbereitung auf eine berufliche Grundausbildung für spät zugewanderte Erwachsene, Angebote für Lernende mit besonderen Begabungen sowie die Zuständigkeit für Finanzbeschlüsse für Bauvorhaben kantonaler Schulen wurden allgemein unterstützt. Neu wird der Grosse Rat endgültig für Ausgabenbeschlüsse über fünf Millionen Franken für Bauvorhaben, Grundstücksgeschäfte und Mieten zuständig sein, was für die kantonalen Schulen für Berufs- und Weiterbildung einheitliche Regelungen mit den Mittelschulen schafft.

Kontroverse Diskussion um Rücklagenfonds der Berufsfachschulen

Die einzige kontroverse Diskussion innerhalb der Kommission entstand über die Erhöhung des Rücklagenfonds der Berufsfachschulen, die durch eine Motion ausgelöst wurde. Der Vorschlag des Regierungsrats, den Rücklagenfonds von derzeit zehn auf dreissig Prozent der jährlichen Schulbetriebskosten zu erhöhen, stiess bei einigen Kommissionsmitgliedern auf Bedenken hinsichtlich der Begründung und Angemessenheit.

Sie argumentierten, dass andere Institutionen wie Heime nur über einen Rücklagenfonds von zwanzig Prozent verfügten, was eine Ungleichbehandlung darstellen würde. Trotz dieser Diskussionen sah eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder in der Erhöhung eine Möglichkeit für die Berufsfachschulen, flexibler zu agieren und zu stabileren Wohnortsbeiträgen beizutragen. Ein Antrag auf eine Erhöhung des Rücklagenfonds auf zwanzig Prozent wurde von einer knappen Mehrheit abgelehnt und als Minderheitsantrag festgehalten, wie aus einer Mitteilung des Kantons hervorgeht. 

Das Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) wird im April 2024 vom Grossen Rat beraten. Die zweite Beratung ist für das vierte Quartal 2024 geplant, und die Inkraftsetzung soll im Jahr 2025 erfolgen, entweder am 1. März oder am 1. Juni.

Aarau24 / PD / fa