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Kanton
01.01.2024

Die Rheinuferlandschaft soll durch Totalrevision geschützt werden

Der Rhein durch Rheinfelden.
Der Rhein durch Rheinfelden. Bild: Taxiarchos228
Der Kanton Aargau befindet sich in der Phase der Totalrevision seines Rheinuferschutzdekrets von 1948, welches nun als kantonaler Nutzungsplan zur Erhaltung der Rheinuferlandschaft neu konzipiert wird

Dieser Plan soll sicherstellen, dass der Lebensraum auch weiterhin effektiv geschützt wird, während gleichzeitig die Anliegen der Gesellschaft berücksichtigt werden. Die öffentliche Anhörung zu diesem Nutzungsplan erstreckt sich über den Zeitraum vom 28. März bis zum 26. Juli 2024.

Herausforderungen und Druck auf die Landschaft

Die Rheinuferlandschaft im Kanton Aargau stellt einen einzigartigen und vielseitigen Lebens- und Erholungsraum von landschaftlicher Schönheit dar. Sie fungiert als Lebens- und Vernetzungsraum für die Tier- und Pflanzenwelt zwischen dem Tafeljura und dem Schwarzwald. Gleichzeitig dient sie als Standort für landwirtschaftliche Produktion und besitzt als Wirtschaftsstandort, insbesondere durch den Fokus auf das Sisslerfeld, überregionale Bedeutung.

Die Landschaft steht jedoch unter Druck aufgrund verschiedener und teilweise widersprüchlicher Nutzungsinteressen. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung sowie die Errichtung von Bauwerken und Anlagen zu erheblichen Veränderungen geführt. Dies hat nicht nur die Funktionen der Landschaft beeinflusst, sondern auch ihr äusseres Erscheinungsbild verändert. Sie hat an Natürlichkeit verloren und ist vielerorts zu einer von Infrastrukturen durchzogenen Kulturlandschaft geworden.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, überarbeitet der Kanton Aargau unter der Leitung der Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt das Rheinuferschutzdekret von 1948. Diese Totalrevision führt zur Etablierung eines kantonalen Nutzungsplans zum Schutz der Rheinuferlandschaft, wie der Kanton informiert. Dieser Plan zielt darauf ab, die verschiedenen Raumansprüche angemessen zu berücksichtigen, verbliebene Landschaftswerte zu schützen und der schleichenden Nutzungsintensivierung entlang des Rheins entgegenzuwirken. Dabei entspricht er den übergeordneten Planungsabsichten, wie dem räumlichen Entwicklungskonzept des Kantons Aargau und den Vorgaben des kantonalen Richtplans.

Zielgerichtete Nutzungszonierung für eine nachhaltige Entwicklung

Der neu ausgearbeitete kantonale Nutzungsplan hat das Ziel, die Rheinuferlandschaft zu erhalten und zu fördern, sowohl in ihrem Natur- und Landschaftswert als auch hinsichtlich ihrer Bedeutung für Erholungszwecke und die landwirtschaftliche Produktion. Auf diese Weise sollen die Grundlagen für eine naturnahe Kulturlandschaft sowie ökologisch wertvolle Naturräume für kommende Generationen langfristig gesichert werden, was wiederum die Grundlage für eine hohe Lebensqualität und eine florierende Wirtschaft darstellt.

Eine zentrale Strategie des kantonalen Nutzungsplans ist die differenzierte Nutzungszonierung. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Freihaltung, Aufwertung und Vernetzung der Landschaftsräume und Uferbereiche entlang des Rheins. Gleichzeitig wird darauf geachtet, dass Freizeit- und Erholungsnutzung am und im Rhein naturverträglich stattfinden kann. Die Ufererholungszone wird entsprechend den Bedürfnissen der Bevölkerung und unter Berücksichtigung der Ziele des Landschafts- und Naturschutzes gestaltet.

Des Weiteren wird die landwirtschaftliche Produktion innerhalb der ortstypischen und authentischen Landschaftsschutzzonen entlang des Rheins fortgeführt. Dabei sollen betriebliche Entwicklungen vorrangig in der Nähe bestehender landwirtschaftlicher Standorte und an Siedlungsrändern stattfinden, um negative Auswirkungen auf die ökologische und landschaftsästhetische Qualität der Umgebung zu vermeiden.

Aktive Einbindung der Gemeinden und Regionalplanungsverbände

Die Entwicklung dieses Nutzungsplans erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden im Projektperimeter sowie den Regionalplanungsverbänden Fricktal Regio und ZurzibietRegio. Durch Informationsveranstaltungen, Gemeindegespräche und Vernehmlassungen wurden die Gemeinden aktiv in den Prozess eingebunden. Auch die Regionalplanungsverbände waren eng in die Planung eingebunden, um sicherzustellen, dass die Interessen aller beteiligten Parteien berücksichtigt werden.

Am Mittwoch, dem 27. März 2024, fand in Laufenburg eine öffentliche Informationsveranstaltung zum kantonalen Nutzungsplan statt, an der interessierte Bürgerinnen, Bürger und Behördenvertreter teilnahmen. Diese Veranstaltung diente auch als Vorbereitung auf die öffentliche Anhörung, die heute, dem 28. März, beginnt und bis zum 26. Juli 2024 andauert.

Aarau24 (PD/fa)