Dieser Plan soll sicherstellen, dass der Lebensraum auch weiterhin effektiv geschützt wird, während gleichzeitig die Anliegen der Gesellschaft berücksichtigt werden. Die öffentliche Anhörung zu diesem Nutzungsplan erstreckt sich über den Zeitraum vom 28. März bis zum 26. Juli 2024.
Herausforderungen und Druck auf die Landschaft
Die Rheinuferlandschaft im Kanton Aargau stellt einen einzigartigen und vielseitigen Lebens- und Erholungsraum von landschaftlicher Schönheit dar. Sie fungiert als Lebens- und Vernetzungsraum für die Tier- und Pflanzenwelt zwischen dem Tafeljura und dem Schwarzwald. Gleichzeitig dient sie als Standort für landwirtschaftliche Produktion und besitzt als Wirtschaftsstandort, insbesondere durch den Fokus auf das Sisslerfeld, überregionale Bedeutung.
Die Landschaft steht jedoch unter Druck aufgrund verschiedener und teilweise widersprüchlicher Nutzungsinteressen. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung sowie die Errichtung von Bauwerken und Anlagen zu erheblichen Veränderungen geführt. Dies hat nicht nur die Funktionen der Landschaft beeinflusst, sondern auch ihr äusseres Erscheinungsbild verändert. Sie hat an Natürlichkeit verloren und ist vielerorts zu einer von Infrastrukturen durchzogenen Kulturlandschaft geworden.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, überarbeitet der Kanton Aargau unter der Leitung der Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt das Rheinuferschutzdekret von 1948. Diese Totalrevision führt zur Etablierung eines kantonalen Nutzungsplans zum Schutz der Rheinuferlandschaft, wie der Kanton informiert. Dieser Plan zielt darauf ab, die verschiedenen Raumansprüche angemessen zu berücksichtigen, verbliebene Landschaftswerte zu schützen und der schleichenden Nutzungsintensivierung entlang des Rheins entgegenzuwirken. Dabei entspricht er den übergeordneten Planungsabsichten, wie dem räumlichen Entwicklungskonzept des Kantons Aargau und den Vorgaben des kantonalen Richtplans.