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28.03.2024

AKW Beznau soll bis 2040 am Netz bleiben

Könnte helfen, die Strommangellage abzuwenden: das AKW Beznau.
Könnte helfen, die Strommangellage abzuwenden: das AKW Beznau. Bild: zVg
Die Axpo prüft die Betriebsverlängerung für das Kernkraftwerk Beznau Konkret klärt der Energiekonzern ab, ob das älteste AKW der Welt länger als 60 Jahre betrieben werden könnte - bis ins Jahr 2040.

60 Jahre lang sollen die beiden Reaktoren des Kernkraftwerks Beznau laufen, hiess es immer – zumindest bis heute. Nun sagt Martin Stücki vom Energiekonzern Axpo, dass es angesichts der drohenden Strommangellage sinnvoll sein könnte, das Kernkraftwerk noch einige Jahre länger zu betreiben: «Wir haben deshalb entschieden, die Machbarkeit eines Betriebes über 60 Jahre hinaus abzuklären.»

Konkret geht es um eine Verlängerung der Betriebszeit bis ins Jahr 2040. Eigentlich wollte man Beznau schon zehn Jahre früher vom Netz nehmen.

Investitionen in Millionenhöhe

Im Fokus dieser Prüfung stünden die Finanzierbarkeit und die Sicherheit. Das Kraftwerk in Beznau ist das älteste der Welt, das noch am Netz ist – der erste Reaktor wurde 1969 in Betrieb genommen. «Das Alter spielt für die Sicherheit aber eine untergeordnete Rolle», sagt Stucki, «es kommt darauf an, wie viel man in die Modernisierung investiert».

2,5 Milliarden für die Nachrüstung

Bislang hat die Axpo 2.5 Milliarden Franken für die Nachrüstung der beiden Kraftwerksblöcke ausgegeben. Wie teuer ein Weiterbetrieb würde, sei nun wichtiger Bestandteil der Abklärungen: «Ich kann keine Zahl in den Raum stellen, aber es werden sicher bedeutende Investitionen sein», sagt Stucki. Experten gehen davon aus, dass es sich um mehrere Hundert Millionen Franken handeln dürfte.

Lohnt sich der Aufwand?

Ob sich solche Investition für die Axpo lohnen, ist die zweite Frage, welche die Prüfung beantworten soll. Und auch, ob sich die Axpo solche Ausgaben leisten kann, oder ob es staatliche Unterstützung bräuchte. «Das wäre dann aber eine Frage, welche die Politik beantworten müsste. Wir machen jetzt zunächst einfach eine Auslegeordnung.»

Thomas Renggli