Die Anhörung, die vom 1. September bis 30. November 2023 stattfand, erhielt eine breite Zustimmung für die vorgeschlagenen Gesetzesentwürfe, die eine Aufteilung in separate Volksschul- und Mittelschulgesetze sowie eine umfassende Strukturänderung vorsahen. Von den insgesamt 116 eingegangenen Stellungnahmen stammten 8 von politischen Parteien, 7 von Verbänden, 59 von Gemeinden und Regionalplanungsverbänden, 24 aus dem schulischen Umfeld und 6 aus dem sozialen Bereich.
Überwiegend positives Feedback
Die Auswertung der Anhörungsergebnisse zeigte eine überwiegend positive Resonanz, insbesondere für die grundlegenden Anliegen der Totalrevision. Kritische Stimmen bezogen sich vor allem auf spezifische Themen wie die geplante Änderung der Kompetenzen für Sonderschulzuteilungen. Trotz einiger Anpassungen aufgrund des Feedbacks bleibt der Regierungsrat im Wesentlichen bei den vorgeschlagenen Gesetzesentwürfen. Er verzichtet auf die vorgeschlagene Änderung der Kündigungstermine für Lehrpersonen sowie auf ergänzende gesetzliche Grundlagen für Musikschulen, die stattdessen in einem separaten Projekt erarbeitet werden sollen. Die erste Beratung im Grossen Rat ist für vor den Sommerferien 2024 geplant, und die Inkraftsetzung der Gesetze ist für den 1. August 2025 vorgesehen.