Diese Änderungen betreffen insbesondere den Einsatz von Segelschiffen mit Foils auf dem Hallwilersee sowie die Lockerung des bisherigen Flugverbots für Drohnen und andere zivile unbemannte Luftfahrzeuge. Die Entscheidung, die Bestimmungen anzupassen, wurde vom Regierungsrat getroffen und umfasst weitere Aspekte der Schifffahrt.
Was sich ändert und was verboten bleibt
Die Zulassung von Segelschiffen mit Foils, also Vorrichtungen, die den Rumpf beim Erreichen einer Mindestgeschwindigkeit aus dem Wasser heben, ist eine technische Weiterentwicklung, die eine rechtliche Klarstellung erforderlich machte. Der Kanton teilt mit, dass darauf geachtet werde, dass bestimmte Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Foils in der inneren Uferzone des Hallwilersees. Die Verwendung von Modellschiffen, Modellflugzeugen und Drohnen wird ebenfalls neu geregelt, wobei besondere Aufmerksamkeit auf den Schutz sensibler Gebiete gelegt wird.
Es bleibt weiterhin untersagt, Modellschiffe, Modellflugzeuge, Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge rennmässig auf und über Gewässern zu betreiben. Bestimmte Gebiete, darunter der Hallwilersee und seine Umgebung sowie andere spezifische Gewässerabschnitte, bleiben für die Nutzung dieser Geräte gesperrt, um sicherheits- und umweltrelevante Interessen zu wahren.