Der Stadtrat hat nun Stellung bezogen und seine Haltung zur Schaffung von Hundepatrouillen erläutert.
Es sei allgemein bekannt, dass Hundepatrouillen durch ihre blosse Präsenz eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Störer hätten. Die Einwohnerräte wollten daher wissen, ob der Stadtrat die Einführung solcher Patrouillen prüft.
Mehrere Hundeführer wären nötig
Grundsätzlich sei die Einführung von Diensthundeführern und -führerinnen möglich, so der Stadtrat. Um sicherzustellen, dass zu kritischen Zeiten stets eine Hundepatrouille im Dienst ist, müssten mindestens vier Hundeführerinnen und Hundeführer eingestellt werden. Dies sei notwendig, um jede der vier Schichtgruppen mit einer Hundepatrouille auszustatten. Zudem müssten die Diensthundeführer mindestens 12 Trainingstage pro Jahr absolvieren.
Der Stadtrat erläuterte weiter, dass einsatzfähige Diensthunde der Regionalpolizeien durch die Kantonspolizei für kantonsweite, sicherheitspolizeiliche Einsätze angefordert werden können, insbesondere wenn die Kantonspolizei selbst über keinen einsatzfähigen Diensthund verfügt oder ein Hund der Regionalpolizei aufgrund zeitlicher Dringlichkeit schneller vor Ort sein kann. Die Diensthundeführer sind auch verpflichtet, an Patrouillen der Kantonspolizei teilzunehmen, was bedeutet, dass der Diensthund nicht ausschliesslich in Aarau eingesetzt würde.
Möglich, aber kurzfristig kein Thema
Allerdings besteht aufgrund dieser Zusammenarbeit auch die Möglichkeit, dass Diensthundeführende anderer Regionalpolizeien in Aarau im Einsatz sind, wenn gemeinsame Patrouillen mit der Kantonspolizei durchgeführt werden.
Trotz der potenziellen Vorteile prüft der Stadtrat derzeit jedoch keine Schaffung von Hundepatrouillen. Dies liege an der aktuellen personellen Situation in der Abteilung Sicherheit. Mittel- bis langfristig könne die Einführung von Hundepatrouillen jedoch eine mögliche Option darstellen.