Die Lohnsumme bei den PDAG steige um 1,1 Prozent, schrieben die drei staatseigenen Gesundheitseinrichtungen am Mittwoch in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Die Kantonsspital Aarau AG (KSA) und die Kantonsspital Baden AG (KSB) würden sich "trotz intensiver Anstrengungen" ausserstande sehen, eine Lohnerhöhung zu gewähren.
Die kantonalen Akutspitäler litten nicht nur unter den Auswirkungen der Inflation. Wegen den "unzureichenden Tarifanpassungen" sei es nicht möglich, die benötigten Margen zu erreichen. Ohne Anpassung der Vergütungen steige das Risiko von Sonderabschreibungen und Liquiditätskrisen weiter an, hiess es.
Um einen Konkurs im Zusammenhang mit dem Neubau für 750 Millionen Franken abzuwenden, bewilligte der Grosse Rat im Frühling 2023 eine Finanzspritze von 240 Millionen Franken für das KSA.
Spitäler fordern Massnahmen
"KSA, KSB und PDAG bedauern, dass der finanzielle Spielraum für grundsätzlich gerechtfertigte Lohnerhöhungen aus systembedingten Gründen nicht oder erneut nur eingeschränkt gegeben ist", hiess es in der Medienmitteilung.
Entscheidend sei, gemeinsam mit der Politik und anderen Institutionen im Gesundheitswesen wie mit den Sozialpartnern, diese Entwicklung zu durchbrechen. Die Attraktivität der Arbeitsplätze im Gesundheitswesen müsse nachhaltig gestärkt werden.
Arbeitnehmerverbände geben sich "entsetzt"
Mit heftigen Worten haben die Arbeitnehmerverbände auf die Nullrunde reagiert. "Es ist inakzeptabel, dass eine dringend notwendige Lohnerhöhung für ihre Mitarbeitenden abgelehnt und damit den berechtigten Forderungen nach Anerkennung der Arbeitsleistung ausgewichen wird", heisst es in der Medienmitteilung des Vpod Aargau/Solothurn.
Statt Verantwortung zu übernehmen, zeigten die Spitalleitungen keinerlei Bereitschaft, den Mitarbeitenden die Wertschätzung entgegenzubringen, die sie verdienten. Die Leitungen setzten ihren Fokus darauf, ihre Bilanzen zu schonen und auf die im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgesehene Lohnerhöhung zu verzichten.
Auch der Aargau als Eigentümer der kantonalen Spitäler stehe in der Pflicht, seiner Verantwortung gegenüber den Beschäftigten gerecht zu werden.