Daher stellt der Regierungsrat dem Grossen Rat den Antrag, das Ende 2019 überwiesen Postulat der damaligen CVP als als "erledigt" abzuschreiben, wie aus der am Freitag publizierten Botschaft hervorgeht.
Der Regierungsrat stellt sich auf den Standpunkt, dass die geforderten Familien-Ergänzungsleistungen wegen ihrer engen Verbindung zu den Elternschaftsbeihilfen und zur Sozialhilfe in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen. Man sehe daher keinen Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene.
Aus Sicht der betroffenen Gemeindeverbände wäre die rein kommunale Finanzierung einer Familienergänzungsleistung in der vom Kantonalen Sozialdienst geschätzten Grössenordnung "jedoch nicht tragbar", wie es in der Botschaft hiess.
Kaum Einsparung bei Sozialhilfe erwartet
Aus den Schätzungen des Kantonalen Sozialdiensts gehe auch hervor, dass die Einführung einer Familien-Ergänzungsleistung nur begrenzt zu Einsparungen bei der Sozialhilfe führen würde.
Grund dafür sei, dass die neue Leistung in erster Linie Familien zugutekäme, die bis anhin keine Sozialhilfe beziehen würden. Zudem würde die Einführung von Familienergänzungsleistungen den Verwaltungsaufwand im Vollzug erheblich erhöhen.
Die langfristige Wirkung von allfälligen Familien-Ergänzungsleistungen im Aargau könne nicht klar beziffert werden, steht in der Botschaft. Im Weiteren wäre die Prüfung und Berechnung der Gesuche bei Einführung von Familienergänzungsleistungen mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden.