Ein deutsches Gericht verurteilte den Mann im Jahr 2016 wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in grösseren Mengen unter mehrmaligem Mitführen einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Nach einer Teilverbüssung dieser Strafe wurde er nach Marokko abgeschoben, wie die Bundespolizei schreibt.
Da er bei seiner erneuten Einreise nach Deutschland erwischt wurde, muss er die restlichen 884 Tage der Freiheitsstrafe verbüssen. Anschliessend muss er erneut mit einer Abschiebung rechnen, wie es weiter im Communiqué heisst.