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Kanton
27.12.2024

Frist für Prämienverbilligung endet am 31. Dezember 2024

Bild: Goldküste24
Einwohner des Kantons Aargau mit Anspruch auf Prämienverbilligung für 2025 können ihren Antrag einfach online stellen.

Voraussetzung ist eine definitive Steuerveranlagung aus dem Jahr 2022 und ein Code, den Berechtigte bereits per Post erhalten haben.

Kein Code erhalten?

Personen, die bis Ende September 2024 keinen Code erhalten haben, können diesen ab sofort auf der Webseite www.sva-ag.ch/pv beantragen.

Frist beachten

Die Frist für die Antragstellung endet am 31. Dezember 2024. Danach sind keine Anträge mehr möglich.

Weitere Informationen und der Antrag sind unter www.sva-ag.ch/pv verfügbar.

Aarau24 (glb)