Voraussetzung ist eine definitive Steuerveranlagung aus dem Jahr 2022 und ein Code, den Berechtigte bereits per Post erhalten haben.
Kein Code erhalten?
Personen, die bis Ende September 2024 keinen Code erhalten haben, können diesen ab sofort auf der Webseite www.sva-ag.ch/pv beantragen.
Frist beachten
Die Frist für die Antragstellung endet am 31. Dezember 2024. Danach sind keine Anträge mehr möglich.
Weitere Informationen und der Antrag sind unter www.sva-ag.ch/pv verfügbar.