Wie die Staatskanzlei Aargau am Freitag weiter mitteilte, wird das Volk am 18. Mai über keine eidgenössischen Vorlagen entscheiden. Beide kantonalen Vorlagen sind umstritten: Die bürgerlichen Parteien sind für die Revision und die Linke dagegen.
Dieses erste Steuerpaket-Gesetz sieht vor, dass für die externe Kinderbetreuung bis zu 25'000 Franken pro Jahr bei den Steuern abgezogen werden können. Das soll ermöglichen, dass beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Der Pauschalabzug für Kinder bis zum vollendeten 14. Altersjahr wird gemäss Gesetz künftig 9300 Franken betragen. Der Abzug wirkt sich je nach steuerbarem Einkommen unterschiedlich auf die Steuerrechnung aus. Derzeit beträgt dieser Abzug 7000 Franken. Der Abzug für ein Kind bis zum vollendeten 18. Altersjahr soll neu 10'300 Franken betragen, für Volljährige in Ausbildung 12'400 Franken.
Tiefere Vermögenssteuern
Die Grenze für steuerfreies Vermögen soll für Verheiratete von 200'000 Franken auf 260'000 Franken und für alle übrigen steuerpflichtigen Personen von 100'000 auf 130'000 Franken steigen.
Die Vermögenssteuern werden gesenkt - auch für die tieferen bis mittleren steuerbaren Vermögen. Der höchste Steueransatz für Vermögen von mehr als 428'000 Franken beträgt 1,6 Promille. Derzeit liegt der Höchstansatz bei 1,7 Promille.
Volksinitiative zur Lohngleichheit
Einen eher schweren Stand hat die Volksinitiative für Lohngleichheit. Regierung und Parlament lehnen das Begehren ab. Die vom Dachverband ArbeitAargau lancierte Initiative will eine Verschärfung der nach Bundesrecht vorgeschriebenen Lohnanalysen erreichen.
Diese sollten im Aargau für Unternehmen ab 50 statt erst ab 100 Mitarbeitenden obligatorisch sein. Gleichzeitig verlangt die Initiative, dass der Kanton wieder eine Fachstelle für Gleichstellung einrichtet. Diese war im Jahr 2018 aufgelöst worden.