Konkret hiess die Beschwerdekammer des Obergerichts die Beschwerde des Verkehrsunternehmens AVA gut. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wollte das von der AVA angestrengte Strafverfahren sistieren, bis das Zivilverfahren gegen die Geldtransportfirma entschieden ist.
Das Obergericht kam zum Schluss, das Zivilverfahren werde sich nicht so stark auf das Strafverfahren auswirken. Es lägen vielmehr Anhaltspunkte vor, die auf eine Veruntreuung hinwiesen. Die Staatsanwaltschaft muss die bisher rudimentären Strafermittlungen zügig aufnehmen.
Geldsuche bislang unbekannt
Der Rechtsstreit deckte den für die Öffentlichkeit bislang unbekannten Fall auf. Das Transportunternehmen AVA, das zu rund 45 Prozent dem Kanton Aargau gehört, reichte im März 2024 gegen drei Personen der Firma Strafanzeigen ein. Es handelt sich unter anderem um den ehemaligen Geschäftsführer und um ein Mitglied des Verwaltungsrats.
AVA wirft den Männern sinngemäss vor, in den Jahren 2021, 2022 und 2023 Gelder in der Höhe von 1,971 Millionen Franken nicht abgeliefert zu haben - oder: mit Geldern anderer Kunden vermischt, allenfalls entwendet zu haben.
11 Millionen Franken Geld eingesammelt
AVA hatte Ende 2013 einen Rahmenvertrag für Werttransporte abgeschlossen. Die Aufgabe war, bei den stationären Billetautomaten die Kassen zu entleeren und das Geld bei den AVA-Verkaufsstellen abzuholen. Nach Angaben von AVA wurde in den Jahren 2022 bis 2023 nachweislich Bargeld in der Höhe 11,532 Millionen Franken abgeholt - aber 1,971 Millionen Franken seien nicht abgegeben worden.
Aargau Verkehr betreibt unter anderem die Wynen- und Suhrentalbahn, und Bremgarten-Dietikon-Bahn (BDWM), die Limmattalbahn sowie mehrere regionale Busbetriebe. Im vergangenen Jahr transportierte die AVA so viele Fahrgäste wie noch nie: Insgesamt 28,2 Millionen Menschen nutzten die Bahnen und Busse des Unternehmens. Trotz dieses Rekords musste das Unternehmen einen Konzernverlust hinnehmen: Das Minus lag bei 1,7 Millionen Franken.
Die "Aargauer Zeitung" berichtete am Donnerstag zuerst über den Beschwerdeentscheid des Obergerichts. Der schriftliche Entscheid des Obergerichts liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. (Urteil SBK.2024.335 vom 18.3.2025)