Dies geht aus seiner offiziellen Stellungnahme zur Motion hervor, die mehrere Fraktionen im Einwohnerrat eingereicht haben. In der Vorlage bekräftigt der Stadtrat, dass eine vertiefte Analyse zur Frage eines möglichen Austritts oder gar der Auflösung des Schulverbands notwendig sei – jedoch in einem strukturierten und transparenten Verfahren.
Kritik an Führungsstrukturen der KSAB
Die Motion, eingereicht von den Fraktionen der Grünen, GLP/Mitte, SP, Pro Aarau sowie der EVP-Politikerin Johanna Dietiker, verlangt vom Stadtrat eine detaillierte Prüfung möglicher Szenarien für einen Austritt der Stadt Aarau aus der KSAB oder deren vollständige Auflösung. Ziel sei es, dem Einwohnerrat in einem nächsten Schritt eine Entscheidungsgrundlage vorzulegen – mit einem Antrag für oder gegen eine Trennung.
Der Stadtrat zeigt sich in seiner Botschaft verständnisvoll gegenüber den geäusserten Bedenken. In der Bevölkerung und Politik herrsche aktuell Unsicherheit über die Zukunft und Funktionsweise der KSAB, insbesondere was deren Führungsstruktur betrifft. Die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung, Schulvorstand und den einzelnen Schulstandorten sei bis heute nicht etabliert, heisst es in der Stellungnahme. Dies führe zu «organisatorischen und personellen Herausforderungen».
Stadtrat betont Bedeutung von Bildungsqualität
Trotz dieser Mängel will der Stadtrat keinen überstürzten Schritt. Die Qualität der Bildung sowie eine funktionierende Schulstruktur hätten oberste Priorität. Die Motion ermögliche es, allfällige Reformbedarfe «in einem geordneten und transparenten Prozess unter Einbezug der relevanten Stellen» zu evaluieren, so der Stadtrat.
Gleichzeitig verweist der Stadtrat auf ein jüngst initiiertes Projekt innerhalb der KSAB, das auf eine Vereinfachung der Führungsstruktur abzielt: die Auflösung des Kreisschulrats. Dies sei ein «wichtiger Schritt in die richtige Richtung», so die Stadtregierung.
Austritt frühestens ab 2027 möglich
Ein Austritt aus der KSAB ist rechtlich gesehen frühestens auf das Ende des Schuljahres 2026/2027 möglich – zehn Jahre nach Inkrafttreten der Satzungen. Zudem müsste der Austritt nicht nur vom Einwohnerrat beschlossen, sondern auch vom Kreisschulrat genehmigt werden. Eine vollständige Auflösung der KSAB würde darüber hinaus die Zustimmung beider Verbandsgemeinden und des Regierungsrats erfordern.