Eine Atemalkoholkontrolle der Kantonspolizei Basel-Stadt ergab einen Wert im "strafbaren Bereich", wie es weiter hiess. Dem Fahrer sei der Führerausweis entzogen worden und er werde bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Der Geisterfahrer sei nach dem Wendemanöver bis zur französischen Grenze gefahren, wo er angehalten worden sei. Ob es zu Gefährdungen im Verkehr kam, sei derzeit noch Gegenstand von Ermittlungen.