Die Aargauer Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht des SRF-Regionaljournals Aarau/Solothurn vom Dienstag.
Zum Stand des Verfahrens und den Vorwürfen, die im Zuge der Untersuchung abgeklärt werden, machte die Staatsanwaltschaft keine weiteren Angaben. Bei einer allfälligen Anklageerhebung dürfte entsprechend informiert werden.
Die Staatsanwaltschaft wird aber wohl eine längere Freiheitsstrafe beantragen. Denn gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung darf eine Untersuchungshaft grundsätzlich nicht länger dauern als die zu erwartende Freiheitsstrafe. Andernfalls müsste der Mann entsprechend entschädigt werden.
Das frühere Mitglied des Aargauer Kantonsparlaments, das nach seiner Verhaftung zurücktrat, sitzt mittlerweile seit zwei Jahren in Untersuchungshaft. Sechs weitere Monate könnten nun hinzukommen, sofern die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchung nicht früher beendet.