Die Ablehnung der Steuerrückvergütung bei guter Finanzlage des Kantons hatte sich abgezeichnet. Die beiden vorberatenden Kommissionen lehnten die Vorlage letztlich ab.
Im Parlament hielt die SVP in der Eintretensdebatte fest, es sei wichtig, dass im Vornherein nicht zu viele Steuern einkassiert würden. Eine Steuersenkung sei besser und verlässlicher. Eine Rückerstattung, die vielleicht gewährt werde, habe nicht die gleiche Wirkung.
Auch die GLP machte klar, dass sie die Revision letztlich ablehne. Die Grünen betonten, sie würden die Vorlage auf jeden Fall ablehnen. Die Mehrheit der Steuerzahlenden würde 8 bis 100 Franken zurückerhalten. Nur Grossverdiener und Firmen würden profitieren. Ein fixer Betrag pro Kopf wäre besser.
Die SP lehnte den Steuerrabatt ebenfalls ab. Sie machte zahlreiche Vorbehalte geltend. Es bestehe keine Notwendigkeit für den Rabatt, der zu einer dynamischen Festlegung des Steuerfusses führen werde.
Mitte hält ihrem Regierungsrat die Stange
Ohne Wenn und Aber hinter die Vorlage stellte sich die Mitte, also die Partei des Finanzdirektors Markus Dieth. Die Steuerrückvergütung sei "clever und notwendig". Der Kanton solle die Überschüsse nicht horten. Das Parlament werde jedes mal entscheiden, ob ein rückwirkender Rabatt gewährt werde.
Die FDP hielt fest, es gehe darum, dass der Staat bei zu vielen Einnahmen das Geld der Bevölkerung zurückgebe. Die Steuern müssten jedoch so stark gesenkt werden, dass keine Rückzahlung notwendig sei. Die EVP äusserte sich auch positiv zum Steuerrabatt.
Finanzdirektor Dieth sagte, die bisherigen Überschüsse seien jeweils nicht geplant gewesen. Daher biete die Steuerrückvergütung die Möglichkeit, Rückzahlungen zu machen - unabhängig von den Gründen. "Wir geben nur zurück, was wir schon eingenommen haben", sagte er.
Das Parlament könne jeweils bei der Beratung der Jahresrechnung über die Steuerrückvergütung entscheiden. Der Aufwand für die Steuerbehörde sei sehr klein. Der Betrag werde einfach bei der provisorischen Steuerrechnung in Abzug gebracht, erläuterte Dieth. Der Rabatt hätte erstmals nach Vorliegen der Staatsrechnung 2026 gewährt werden können.