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Aarau
03.11.2023

Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe im Aargau

 Wo Wünsche wahr werden und die Geschenke für dich selbst am schönsten funkeln!
Wo Wünsche wahr werden und die Geschenke für dich selbst am schönsten funkeln! Bild: canva
Der Kanton Aargau hat die Termine für bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe im Jahr 2023 bekannt gegeben. Gemäss einer offiziellen Mitteilung des Kanton Aargau sind der 10. und 17. Dezember dieses Jahres als bewilligungsfreie Sonntagsverkaufstage festgelegt.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat beschlossen, den zweiten und dritten Adventssonntag, also den 10. und 17. Dezember 2023, für den bewilligungsfreien Sonntagsverkauf freizugeben. Dies bedeutet, dass an diesen Sonntagen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsgeschäften ohne spezielle Genehmigungen beschäftigt werden können.

Die Idee von bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert, insbesondere als Unterstützung für den Detailhandel. In diesem Jahr wird diese Idee nun in die Tat umgesetzt, um den Einzelhändlern im Kanton Aargau zu helfen.

Allerdings gibt es zwei Gemeinden im Kanton Aargau, die aufgrund traditioneller Verkaufsanlässe von diesen Daten abweichen. In Sins und Wettingen sind der erste und dritte Adventssonntag, also der 3. und 17. Dezember 2023, als bewilligungsfreie Sonntagsverkaufstage festgelegt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Daten der bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe im Advent verbindlich sind. Anträge für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht genehmigt.

Diese Massnahme soll dazu beitragen, den Detailhandel in Aargau während der hektischen Weihnachtszeit zu unterstützen und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, ihre Weihnachtseinkäufe bequem zu erledigen. Es wird erwartet, dass dies den lokalen Einzelhandel stärkt und das Einkaufserlebnis für die Verbraucher verbessert.

Aarau24 / Gian-Luca Biechler