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Schweiz
08.11.2023
08.11.2023 14:59 Uhr

Keine Gärtner Löhne mehr unter 4000 Franken

Nicht nur die Pflanzen wachsen in der grünen Branche
Nicht nur die Pflanzen wachsen in der grünen Branche Bild: canva
JardinSuisse und ihr Sozialpartner Grüne Berufe Schweiz (GBS) haben sich in ihren Lohnverhandlungen auf den vollen Teuerungsausgleich von 1,7 Prozent geeinigt.

In der zahlenmässig bedeutenden Gruppe der Garten- und Landschaftsbauer betragen die Mindestlöhne künftig für alle Ausbildungsgrade 4000 Franken oder mehr. Sie reichen von 4000 Franken für ungelernte Mitarbeitende bis hin zu 5200 Franken für leitende Angestellte. In Baumschulen, in gärtnerischen Produktionsbetrieben und Verkaufsgärtnereien profitieren die Mitarbeitenden ebenso von einer Erhöhung der Mindestlöhne.

Ein wichtiges Zeichen für die Grüne Branche

Olivier Mark, Präsident von JardinSuisse, zeigt sich erfreut über die erzielte Einigung: «Mit 1,7 Prozent Teuerungsausgleich setzen wir ein klares Zeichen für die Angestellten. Die Lohnsummenerhöhung von 0,5 Prozent ist nur in Betrieben vernünftig, die eine solche tragen können». Zukunftsweisend ist die Einigung auch deshalb, weil sich die Branche in einem herausfordernden Wettbewerbsumfeld bewegt und sich mit einem teilweisen Fachkräftemangel konfrontiert sieht. Vor kurzem wurden überdies die Lohnempfehlungen für die lernenden Gärtner:innen angehoben.

Faire Verhandlungen mit langjährigem Partner

Grüne Berufe Schweiz (GBS) sind langjähriger Sozialpartner von JardinSuisse. Rudolf Keller von GBS zur Lohnrunde 2024: «Wir entschädigen die Mitarbeitenden unserer Branche mit einem vollen Teuerungsausgleich für entstandene Kaufkraftverluste. Wichtig für uns ist, dass wir soziale und attraktive Bedingungen erzielen konnten». Stichtag für die 1,7 Prozent Teuerungsausgleich ist der 30. September. Die Lohnsummenerhöhung soll für individuelle Lohnanpassungen eingesetzt werden und sie kommt für die Unternehmungen des Garten- und Landschaftsbaus zur Anwendung. Voraussetzung dafür ist, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebe Lohnerhöhungen erlaubt.

Verbindlichkeit in über 1300 Betrieben durch den GAV

Dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Grüne Branche sind alle Mitglieder-Unternehmen von JardinSuisse, dem Unternehmerverband Gärtner Schweiz, unterstellt, die ihren Sitz in der Deutschschweiz haben. Ausgenommen die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Der Gesamtarbeitsvertrag regelt die Arbeitsbedingungen bei über 1300 Betrieben mit rund 12000 Mitarbeitenden.

Aarau24, Originalmeldung JardinSuisse