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Schweiz
22.11.2023

Covidkredit ertrogen: Schweizerin und Serbe verurteilt

Bild: shutterstock.com
Das Strafgericht verhängte im abgekürzten Verfahren bedingte Freiheitsstrafen.

Eine 82-jährige Schweizerin und ein 53-jähriger Serbe sind vom Strafgericht wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu bedingten Freiheitsstrafen von je 14 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt worden. Der Prozess vor dem Strafgericht fand letzte Woche im abgekürzten Verfahren statt.

Die betagte Frau war als Verwaltungsratspräsidentin einer Firma aufgeführt, die angeblich mit Wasser handelte. Der Mann war Verwaltungsratsmitglied und amtete als Direktor. Kurz vor dem Konkurs der Unternehmung im März 2021 beantragte die Firma einen Covidkredit und erhielt 180'000 Franken. Der Kredit wurde allerdings durch Angabe falscher Tatsachen ertrogen. So gab der Direktor im Antragsformular einen Umsatzerlös von 1,8 Millionen Franken an, obwohl 2018 die Umsatzerlöse 0 und 2019 6090 Franken betrugen. Der Anspruch auf einen Covidkredit hätte also höchstens 609 Franken betragen.

«Neuem Gesetz folgt neuer Betrug»

In seiner mündlichen Kurzbegründung zum Urteil wies Gerichtspräsident Ruedi Beeler mit dem Zitat «Neuem Gesetz folgt neuer Betrug» auf die Problematik dieser kurzfristig beschlossenen Kredite hin. Kaum sei die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung in Kraft getreten, hätten die Beschuldigten sofort einen Kredit beantragt, auf welchen sie keinen Anspruch gehabt hätten. Ehrlicherweise habe man es den Leuten auch nicht schwer gemacht, Coronakredite zu erschleichen.

Diese Kredite seien ein wichtiges Instrument gewesen, um zu verhindern, dass gesunde Unternehmen infolge Corona-bedingter Liquiditätsengpässe in den Konkurs getrieben würden. «Und dieses Instrument haben Sie ausgenutzt, wofür sie verurteilt werden. So wie ich hoffe, dass wir nie wieder in eine gleiche Situation wie damals mit der Corona-Pandemie geraten, so hoffe ich, dass dieses Verfahren für Sie eine genügende Lehre dargestellt hat, und wir Sie nie wieder vor Gericht sehen werden» sagte Beeler.

Ruggero Vercellone, freier Mitarbeiter March24&Höfe24