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21.11.2023

Steigen die Mieten noch mehr?

Die Aussichten für die Mieterinnen und Mieter scheinen nicht besonders sonnig zu sein.
Die Aussichten für die Mieterinnen und Mieter scheinen nicht besonders sonnig zu sein. Bild: Lisa Maire
Am 1. Dezember wird der mietrechtliche Referenzzinssatz von 1.5 % auf 1.75 % angehoben. Dies wird die zweite Erhöhung im laufenden Jahr sein. Was können die Folgen sein?

Laut dem Mieterinnen- und Mieterverband (MV) sind die Perspektiven für die Mieterschaft «besorgniserregend»: Den meisten drohe in einer bereits angespannten Lage eine (erneute) Mietzinserhöhung. Denn kraft des Mietrechts sei die Änderung des Referenzzinssatzes massgebend für Mietzinsanpassungen. Steigt dieser, darf die Vermieterseite den Mietzins erhöhen – allerdings nur, wenn sie vorher auch Senkungen weitergegeben hat. Der erneute Anstieg wird also einen zusätzlichen Mietzinsaufschlag von 3 % bewirken, zusätzlich zur Überwälzung der Teuerung.

Der Bundesrat soll einschreiten

Bei Zehntausenden von Miethaushalten wird also der Mietzins erhöht werden, in vielen Fällen bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr. «Diese Perspektive ist für die Miethaushalte unhaltbar. Sie bekommen die steigenden Mieten, Heizkosten und Krankenkassenprämien mit voller Wucht zu spüren», sagt MV-Präsident Carlo Sommaruga. Der MV fordert deshalb vom Bundesrat, die Überwälzung der Referenzzinssatz-Erhöhung vorübergehend auszusetzen. Zudem soll der Bundesrat Vorschläge präsentieren, wie missbräuchliche Mieterhöhungen verhindert werden können.

In der Sicht des MV basieren bereits heute sehr viele Mieten auf missbräuchlichen Renditen, und so wären auch die Erhöhungen missbräuchlich. MV-Vizepräsident Michael Töngi drückt seinen Ärger so aus: «Dass die Verantwortung, sich bei missbräuchlicher Miete zu wehren, ausschliesslich bei der Mieterin oder dem Mieter liegt, ist eine Schwäche des Mietrechts.» Viele Mieterinnen und Mieter wüssten nicht, dass sie sich wehren können, oder sie fürchten sich vor einem potenziellen Konflikt mit der Vermieterseite. «Wir verlangen deshalb vom Bundesrat, dass er konkrete Vorschläge präsentiert, um sicherzustellen, dass Mieterhöhungen nicht missbräuchlich sind», so Töngi.

Die Grundlage ist entscheidend

Ob eine Mieterhöhung nach Referenzzins möglich ist, hängt laut einem Artikel des «Tages-Anzeigers» davon ab, auf welcher Grundlage der Mietvertrag basiert. In der Regel ist der Referenzzinssatz dort vermerkt. Grundsätzlich gilt laut «Tagi»: Basiert der aktuell gültige Vertrag auf einem Satz von 1,25 Prozent oder 1,5 Prozent, kann die Liegenschaftsverwaltung eine Mieterhöhung durchsetzen. Das ist einerseits überall dort der Fall, wo die Mieten in den vergangenen Jahren gemäss Referenzzins konsequent gesenkt worden sind. 

Der Hauseigentümerverband (HEV) führt als weiteren Punkt an, dass der Vermieter die allgemeine Teuerung und die steigenden Kosten geltend machen könne. In einer Mitteilung vom 1. September 2023 betont der HEV zudem, dass es dank der langanhaltenden Tiefzinsphase noch immer viele günstige Wohnungen gebe: «Die Durchschnittsmiete in der Schweiz über neue und alte Wohnungen hinweg beträgt gemäss dem Bundesamt für Statistik 1393 Franken. Seit 2000 werden im Durchschnitt nur 14 bis 18 Prozent des Bruttoeinkommens für die Miete aufgewendet», so der HEV.

 

(pd./ls.)