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Gast-Kommentar
Gesundheit
01.12.2023

Wieso sich ein Probesterben lohnt

Svetlana Göllner äussert sich in der Kolumne
Svetlana Göllner äussert sich in der Kolumne Bild: zVg.
Svetlana Göllner zeigt in ihrer Kolumne auf, warum sich bei einer Erbschaftsregelung ein «Probesterben» lohnen könnte.

Viele Menschen empfinden ein merkwürdiges Unbehagen, wenn sie an ihr eigenes Ableben denken und an das ganze Getue um den Nachlass - kein Lieblingsthema beim Kaffeekränzchen. Manche wenden sich ab und beruhigen sich mit dem Satz: «Meine Verhältnisse sind nichts Besonderes, ich brauche kein Testament.» Dies führt oft dazu, dass wichtige Vorsorgemassnahmen vernachlässigt werden. Es ist daher wichtig, zu prüfen, ob wirklich keine Erbschaftsregelung notwendig ist. Wir nennen diese Überprüfung «Probesterben». Man kann es mit einem Brandschutztraining vergleichen. Es geht darum, mögliche Risiken zu erkennen und dann proaktiv die nötigen Massnahmen zu ergreifen.

Eine Unzahl an Fragen

Ehepartner können sich fragen, was passiert, wenn zu einem Kind kein Kontakt besteht. Wie sollen dann Entscheidungen über die Erbschaft getroffen werden, zum Beispiel, wie mit der elterlichen Liegenschaft umgegangen werden soll? Das Kind auf den Pflichtteil zu setzen, wäre in diesem Fall keine vollständige Lösung. Und was ist, wenn der Erblasser minderjährige Kinder aus verschiedenen Partnerschaften hinterlässt? In die Erbschaftsregelung involviert wäre hier die Ex-Partnerin als gesetzliche Vertreterin des ersten Kindes, die jetzige Ehefrau als Erbin und ein Beistand, der das zweite Kind vertritt, weil die Mutter als Miterbin dieses nicht selbst vertreten kann. Entspricht diese knifflige Konstellation tatsächlich dem Willen des Erblassers? Oder wie ist die Situation bei einer Person im Konkubinat? Ist sie sich bewusst, dass der Konkubinatspartner kein gesetzliches Erbrecht hat? Und bedenkt sie die steuerlichen Folgen einer Begünstigung? Ist überhaupt genügend flüssiges Vermögen vorhanden, um die Erbschaftssteuern zu bezahlen? Es geht beim Probesterben nicht nur darum, zu überlegen, wie der Nachlass aufgeteilt wird, sondern auch, wie die Erbschaft organisiert werden soll und wer das Ganze geordnet, ohne Drama und ohne rechtliche Überraschungen umsetzen kann. Allem Unbehagen zum Trotz, ein gelegentliches Probesterben lohnt sich.

 

 

Aarau24/ Schaffhausen24