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Schweiz
28.11.2023

Gegen billige Ski-Abos für Politiker

Pulver gut! Wie billig flitzen Politiker in der Ostschweiz über die Pisten?
Pulver gut! Wie billig flitzen Politiker in der Ostschweiz über die Pisten? Bild: Skiclub Wil
Manche Bergbahnen verteilen den Politikern grosszügige Geschenke. Damit soll nun auch im Kanton St. Gallen Schluss sein.

Pulver, gut. Schon bald könnten auch in den Ostschweizer Bergen wieder gute Pistenverhältnisse herrschen. Ziemlich sicher also, dass dort ab und zu auch eine Politikerin oder ein Politiker den Hang hinunter wedelt – zu vergünstigten Konditionen. Und das, zumindest theoretisch, den ganzen Winter lang.

Gegen den verbilligten Pistenplausch

Mitte-Kantonsrätin Yvonne Suter hält nichts vom verbilligten Pistenplausch. So hat sie zusammen mit ihren Parteikollegen Dominik Gemperli und Patrick Dürr eine Interpellation mit dem Titel «Keine 100-Franken-All-Inclusive-Bergbahn-Abos für St. Galler Politiker» lanciert.

Sie nimmt damit unter anderem auf die Affäre Maudet Bezug. Der Genfer Staatsrat Pierre Maudet war wegen Vorteilsannahme verurteilt worden. Indem er sich zu einer Luxusreise nach Abu Dhabi einladen liess, habe er sich einen «nicht gebührenden Vorteil» verschafft – unabhängig davon, was die Absichten des einladenden Königshauses gewesen sein mögen.

Maudet und die Walliser Ski-Genossen

Im Nachgang darauf wurden auch die stark verbilligten Bergbahnabos für Walliser Politiker (für 100 statt 1570 Franken) zum Thema.

Nun lenken Suter und ihre Kollegen den Fokus auf die St. Galler Politik, wo offenbar ähnliche Bevorteilungen herrschen.

Die Fragen an die Regierung

Deshalb richten sie – bezugnehmend auf den Verhaltenskodex für Beamte, der Vergünstigungen und Geschenke stark einschränkt, – folgenden Fragenkatalog an die Regierung:

  1. Gilt der Verhaltenskodex lediglich für das Staatspersonal oder auch für die Regierung? Wenn der Verhaltungskodex auch für die Regierung gilt, weshalb macht sie dies nicht deutlich und verzichtet auf den missverständlichen Verweis auf den Geltungsbereich von Art. 2 des Personalgesetzes?
  2. Welche Schritte hat die Regierung in den letzten Jahren unternommen, um der heute geltenden Auslegung des Bundesgerichtes betreffend Vorteilsnahme zu entsprechen? Gab es auch im Kanton St.Gallen Geschenke, Einladungen, vergünstigte Abos und andere Vorteile, welche die Regierung mittlerweile nicht mehr annehmen würde?
  3. Wie geht die Regierung heute mit Geschenken und anderen Vorteilen um, die ihr angeboten oder gewährt werden? Beispiele nebst Geschenken sind Einladungen und Reisen zu Vernissagen, Premieren und Festivals oder Jahreskarten und Einzeleintritte von Sportvereinen, Bahnunternehmen und kulturellen Einrichtungen.
  4. Macht es aus Sicht der Regierung einen Unterschied, ob das Geschenk oder der Vorteil von einer beitragsempfangenden Einrichtung stammt oder nicht, sprich: ist es beispielsweise problematischer, wenn das Geschenk oder der Vorteil von einer Einrichtung stammt, die einen Beitrag aus dem Lotteriefonds oder einen Staatsbeitrag des Kantons erhält?
  5. Wie geht die Regierung mit der Problematik um, dass sie nicht nur in ihrer Funktion als Teil der Regierung Geschenke und Vorteile (angeboten) erhält, sondern auch in ihren 2/2 Funktionen als Mitglieder von weiteren Leitungsgremien (Universität St.Gallen, Konzert und Theater St.Gallen, St.Galler Kantonalbank, Gebäudeversicherung, SAK usw.)?
  6. Ist aus Sicht der Regierung eine Informations- und Sensibilisierungskampagne in Bezug auf die verschärfte Rechtsprechung angezeigt, die auch weitere Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (z.B. die Mitglieder des Kantonsrates oder Mitglieder von Gemeindebehörden) miteinbezieht?

Auf die Antworten darf man gespannt sein. Schliesslich geht es für die St. Galler Politiker nicht nur darum, wie schwungvoll sie durch den Winter kommen – sondern auch wie kostenbewusst.

Thomas Renggli