Ratschlag von Gerichtspräsident höchstpersönlich
Ein 30-jähriger Mann hat bisher vermieden, sich mit den Herausforderungen des Lebens auseinanderzusetzen. Nach neun Vorstrafen wurde er erneut vor das Bezirksgericht Kulm gestellt und verurteilt. Gerichtspräsident Christian Märki gab ihm einen Ratschlag mit auf den Weg, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet: "Sie haben jetzt die Gelegenheit, einen Neuanfang zu machen, Ihr altes Leben hinter sich zu lassen und Tabula rasa zu schaffen."
Eine bereits gut gefüllte Strafakte
In seiner kriminellen Historie finden sich zahlreiche unterschiedliche Vergehen: Er wurde ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt, hatte Probleme im Umgang mit Drogen und versäumte es, eine Steuererklärung abzugeben. Darüber hinaus kommt er seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner vierjährigen Tochter nicht nach.
Aufgeflogen
In seinem neuesten Rechtsfall wurde der Mann wegen Urkundenfälschung und Betrug angeklagt. Um einen Mietvertrag zu bekommen, fälschte er seinen Betreibungsregisterauszug. Obwohl er mit dieser Täuschung die Wohnung erhielt, flog seine Masche auf, als er die Miete wiederholt schuldig blieb. Die Vermieterin wandte sich an seinen Arbeitgeber und als dieser den jungen Mann darauf ansprach, erschien er plötzlich nicht mehr zur Arbeit. Die Vermieterin entschied sich schliesslich für den rechtlichen Weg, und es entstand ein Schaden von etwa 7600 Franken durch Mietausfälle und Reinigungskosten.
Halbgefangenschaft als Strafe
Vor Gericht wirkte der Angeklagte überfordert und konnte keine präzisen Angaben machen. Auf die Frage des Vorsitzenden, wie er dazu stehe, der Vermieterin Schaden zugefügt zu haben, antwortete er gegenüber der «Aargauer Zeitung»: , dass er es auch nicht wisse. Trotz seiner vagen Aussagen entschied Gerichtspräsident Märki, eine unbedingte Haftstrafe von drei Monaten zu verhängen – in Form einer Halbgefangenschaft. Das bedeutet, dass der Verurteilte nur die Nächte im Gefängnis verbringen muss und seinen Job weiterhin ausüben kann.