Die erforderliche Teiländerung der Nutzungsplanung liegt nun zur öffentlichen Mitwirkung vor.
Im Rahmen des Beschlusses zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung am 18. Dezember 2019 hatte der Regierungsrat Abschnitte der genannten Gewässer, nämlich Rombachbächli, Roggenhuserbach, Lättgrubenbach, Goldernbäche inklusive Hexenbach, Rohrer Giessen und Brunnbach, von der Genehmigung ausgenommen. Die zurückgewiesenen Abschnitte dieser Fliessgewässer unterliegen weiterhin den bundesrechtlichen Übergangsbestimmungen. Die vorliegende Teilrevision der Nutzungspläne dient dazu, diesen Umstand zu bereinigen und die Gewässerräume gemäss den planerischen und örtlichen Anforderungen umzusetzen. Die Unterlagen wurden vom Stadtrat verabschiedet und sind nun zur kantonalen Vorprüfung und öffentlichen Mitwirkung freigegeben.
Die Phase der öffentlichen Mitwirkung erstreckt sich vom 15. Dezember 2023 bis zum 15. Januar 2024. Bürgerinnen und Bürger haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, ihre Meinungen und Anregungen zur Teiländerung der Nutzungsplanung einzubringen. Die entsprechenden Unterlagen sind auf der Website der Stadt Aarau unter E-Mitwirkung (smartcity-aarau.ch) einsehbar.