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Kanton
25.12.2023

Keine weiteren Massnahmen zur administrativen Entlastung der Unternehmen

Das Regierungsgebäude in Aarau
Das Regierungsgebäude in Aarau Bild: zVg / Roland Zumbühl
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat nach einer intensiven Überprüfung von zwei überwiesenen Postulaten entschieden, dass kein weiterer Bedarf für Massnahmen zur administrativen Entlastung von Unternehmen besteht.

Die beiden Postulate, eingereicht von FDP-Grossrat Lukas Pfisterer im September 2020 und der FDP-Fraktion im November 2022, forderten eine Regulierungsbremse beziehungsweise die Einführung einer Regulierungsfolgeabschätzung.

Die Regulierungsbremse sollte als Automatismus bei der Gesetzgebung dienen, um weniger Regulierung und damit niedrigere Regulierungskosten zu gewährleisten. Das zweite Postulat zielte darauf ab, durch eine unabhängige externe Prüfung von Gesetzen und Verordnungen den Mehraufwand für Unternehmen transparenter zu gestalten.

Nach einer vertieften Prüfung der vorgeschlagenen Massnahmen kam der Regierungsrat zu dem Schluss, dass die Interessen der Unternehmen bereits ausreichend im politischen Prozess berücksichtigt werden. Die Verwaltung und Regulierung im Kanton Aargau sind im Vergleich schlank, und die Sensibilisierung für die Anliegen der Unternehmen ist hoch.

Der Regierungsrat sieht keinen zusätzlichen Handlungsbedarf, da die Einführung einer Regulierungsbremse zweifelhaft wäre und zu bürokratischem Mehraufwand führen könnte. Zudem sind viele relevante Entscheidungen bezüglich administrativer Belastungen auf Bundesebene angesiedelt.

Die Regulierungskosten bleiben ein wichtiges Thema, und der Regierungsrat betont das Prinzip "So viel wie nötig, so wenig wie möglich". Der bewährte Weg, bestehende Einflussmöglichkeiten und Kommunikationskanäle wie die Hotline für Unternehmen zu nutzen, wird beibehalten. Kontakte zu Verbänden und Unternehmen sowie die stetige Verbesserung etablierter Instrumente im Bereich der Regulierungsfolgenabschätzung sollen weiterhin gewährleistet sein.

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