In einer Stadt, in der bislang das Angebot von Veloabstellplätzen als selbstverständlicher Bestandteil des Mietverhältnisses galt, stellt sich die Frage, ob solche Extragebühren gerechtfertigt sind oder ob sie als ungerechtfertigte finanzielle Belastung der Mieter betrachtet werden sollten.
Mehrwert der bezahlt werden muss
Die Realit Treuhand AG welche im Auftrag der Eigentümerschaft für die Vermietung und Bewirtschaftung der Liegenschaft zuständig ist, spricht gegenüber Aarau24 von einer gängigen Praxis welche problemlos von Mietern akzeptiert wird.