Home Region Sport Schweiz/Ausland Magazin Agenda
Magazin
30.12.2023

Alkohol am Steuer: Schon ein Glas benebelt die Sinne

Schon ein Glas Champagner zeigt bei einer 60 Kilogramm schweren Frau einen Blutalkoholgehalt von 0,30 Promille an (Richtwert) und Einschränkungen der Fahrtauglichkeit sind möglich.
Schon ein Glas Champagner zeigt bei einer 60 Kilogramm schweren Frau einen Blutalkoholgehalt von 0,30 Promille an (Richtwert) und Einschränkungen der Fahrtauglichkeit sind möglich. Bild: pixabay.com
Alkohol am Steuer gehört zu den grössten Sicherheitsrisiken im Strassenverkehr. Schon kleine Mengen wirken sich auf die Fahrfähigkeit aus. Wer alkoholisiert fährt, gefährdet sich und andere. Zudem drohen hohe Bussen und Führerausweisentzug.

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt: Bereits ein Glas wirkt sich gemäss Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU auf die Fahrfähigkeit aus. Aufmerksamkeit und Sehvermögen nehmen ab, gleichzeitig verlängert sich die Reaktionszeit. Alkoholkonsum steigert ausserdem die Risikobereitschaft und ruft Müdigkeit hervor – allesamt gefährliche Begleiter im Strassenverkehr.

Gemäss dem TCS sinken Aufmerksamkeit, Sehschärfe und Hörleistung bereits ab einem Alkoholgehalt im Blut von 0,2 bis 0,5 Promille. Ab 0,5 Promille ist das Gleichgewicht gestört, die Reaktionszeit steigt merklich, die Nachtsicht und die Konzentration werden vermindert.

Jeder 8. Unfall wegen Alkohol

In den vergangenen fünf Jahren war gemäss BFU durchschnittlich bei jedem 8. schweren Verkehrsunfall Alkohol am Steuer im Spiel. Seit einigen Jahren nehmen Alkoholunfälle wieder zu. Hinzu komme, dass Alkoholunfälle oft schwerwiegend seien. Die meisten passieren nachts, speziell an den Wochenenden.

Besonders gefährdet sind dabei junge Fahrzeuglenkerinnen und -lenker. «Als Neulenkende sind sie beim Autofahren noch stärker gefordert – Fahrzeugbeherrschung und entsprechende Automatismen sind erst in der Aufbauphase», so die BFU. Schon kleine Beeinträchtigungen würden deshalb die Unfallgefahr erhöhen. Deshalb gilt für Neulenkerinnen und Neulenker seit einigen Jahren null Promille. Die Nulltoleranz gilt auch für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie Berufschauffeurinnen und Berufschauffeure.

Alkohol baut sich sehr langsam ab

Alkohol macht sich im Körper sehr schnell bemerkbar. Im Internet sind verschiedene Alkoholrechner zu finden, mit denen man die Alkoholkonzentration im Blut nach verschiedenen Getränken berechnen kann. «So differenziert diese auch sein mögen – sie erlauben nur eine grobe Abschätzung. Selbstverständlich darf es nicht das Ziel sein, sich möglichst nahe an den gesetzlich noch zulässigen Blutalkoholwert von 0,5 Promille zu trinken», schreibt die BFU.

Gemäss dem TCS werden bei einem 70 Kilogramm schweren Mann bei einem Bier oder Alcopop von 3 dl ein Blutalkoholwert 0,25 gemessen. Bei einer 60 Kilogramm schweren Frau sind es 0,35.

Was viele nicht wissen: Alkohol baut sich sehr langsam ab. Pro Stunde sind es nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille. Das geschieht auch im Schlaf nicht schneller. Wer zu viel getrunken hat, kann am nächsten Morgen also immer noch fahrunfähig sein.

Der Abbau lässt sich nicht beschleunigen – weder mit Kaffee, sauren Gurken noch Rollmops. Wer fährt, verzichtet also am besten auf Alkohol.

Alkoholgrenze gilt auch fürs Velo

Für «normale» Verkehrsteilnehmende mit Auto, Motorrad, Velo und E-Bike gilt eine Alkoholgrenze von 0,25 mg/l bzw. 0,50 Promille.

Ein Alkoholverbot gilt u.a. für Fahrzeugführer/innen im Personenverkehr und im Personentransport, beim Transport gefährlicher Güter, Fahrlehrern und Begleitpersonen auf Lernfahrten. Auch für Inhaber des Führerausweises auf Probe gilt ein Alkoholverbot. Der Grenzwert liegt bei 0.05 mg/l oder 0,10 Promille.

Nez Rouge in der Region


29./30. Dezember: 21.00–01.00 Uhr
31. Dezember: 22.00–04.30 Uhr

Telefon 044 822 02 22 | mail@nezrougezuerich.ch | www.nezrougezuerich.ch

5 Tipps zum Thema

  • Wer fährt, verzichtet am besten auf Alkohol.
  • Als Lenker unterwegs und trotzdem etwas getrunken? Fahrzeug stehen lassen und ÖV oder Taxi nehmen.
  • Party? Fahrgemeinschaft bilden und vereinbaren, dass der Fahrer oder die Fahrerin nicht trinkt.
  • Für Gastgeber: Immer auch alkoholfreie Getränke bereit halten.
  • Personen, deren Fahrfähigkeit wegen Alkohol beeinträchtigt ist, vom Fahren abhalten.

Quelle: BFU

Taxis in der Region


Bubikon:
Massaro Taxi, Tel. 055 263 18 18

Gossau ZH:
Taxi Nightbird, Tel. 079 769 88 67 | Roland Ledermann Taxi, Tel. 0800 10 10 00

Hinwil:
Bachtel Taxi, Tel. 079 224 20 00 | Hinwiler Taxi Murati, Tel. 079 758 78 03 | TZO, Tel. 0842 10 10 10

Pfäffikon:
AAA1 Suisse Taxi, Tel. 076 242 50 50 | AK Taxi, Tel. 079 766 66 22 | Taxi Schweiz, Tel. 076 394 03 69 | Taxi 24, Tel. 0848 84 85 83

Rüti:
Bahnhof-Taxi Rüti, Tel. 079 900 80 80 | Funk Taxi Rüti, Tel. 055 240 27 27 | Taxi-Zentrale Rüti, Tel. 055 240 14 14

Uster:
airportswiss.taxi, Tel. 079 944 36 69 | AK Taxi, Tel. 079 766 66 22 | Heiniger Taxi, Tel. 044 905 28 28 | Prime Taxi, Tel. 044 999 29 29 | Taxi Schweiz, Tel. 076 394 03 69 | Taxi V.F. Globo, Tel. 076 418 33 30 | Megi's Taxi, Tel. 077 228 18 15 | Uster Taxi, Tel. 044 940 81 81

Wald:
Taxi Zürisee Tel. 055 214 26 26 | Wehrli Taxi, Telefon 0800 080 809

Wetzikon:
Amarillo Taxi, Tel. 0800 150 150 | AAA Taxiworld, Tel. 0848 77 70 07 | AAAAA Taxi Wetzi Frascà, Tel. 079 714 39 49 | Blitztaxi, Tel. 077 993 50 84 | Prime Taxi, Tel. 044 999 29 29 | Regional Taxi Wetzikon, Tel. 076 530 61 02 | Taxi Toni, Tel. 078 900 30 30 | Taxi Marty, Tel. 044 930 33 33 | Taxi 24h, Tel. 044 768 24 24 | TZO, Tel. 0842 10 10 10 | Wetziker Stadttaxi, Tel. 079 501 86 20 | White Taxi, Tel. 044 930 32 32

Weitere Anbieter:
Taxizentrale Zürcher Oberland, Tel. 055 240 10 10 | Uber Taxi

Alle Angaben ohne Gewähr. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Zürioberland24/bt