Verkaufssonntag ausserhalb der Adventszeit
Die Anhörung zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Arbeitsrecht erstreckt sich bis zum 5. April 2024. Jährlich legt der Regierungsrat zwei Tage für den Sonntagsverkauf in der Adventszeit fest, an denen Geschäfte ihr Personal ohne Bewilligung beschäftigen dürfen. Aufgrund einer im Frühjahr 2023 überwiesenen überparteilichen Motion des Grossen Rats wird die Einführung eines zusätzlichen bewilligungsfreien Verkaufstags ausserhalb der Adventszeit diskutiert, um regionalen Besonderheiten gerecht zu werden.
Änderung nötig
Der Regierungsrat schlägt vor, dass Gemeinden einen zusätzlichen bewilligungsfreien Sonntagsverkaufstag für ihr Gebiet festlegen können. Hierfür ist eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Arbeitsrecht erforderlich, wie der Kanton Aargau mitteilt.
Anpassung für regionale Wirtschaftsbedürfnisse
Die vorgeschlagene Änderung des Gesetzes zielt darauf ab, Gemeinden die Möglichkeit zu geben, einen Sonntagsverkauf auch ausserhalb der Adventszeit festzulegen, um regionalen Ereignissen Rechnung zu tragen. Dieser bewilligungsfreie Verkaufstag kann auf jeden Sonntag gelegt werden, ausgenommen sind der Bundesfeiertag, lokale kantonale Feiertage und die Adventszeit. Diese Regelung bietet mehr Flexibilität und ist besser auf die spezifischen Bedürfnisse der verschiedenen Regionen und Wirtschaftsräume abgestimmt.