Home Region Sport Schweiz/Ausland Magazin Agenda
Kanton
12.01.2024
12.01.2024 11:26 Uhr

Gesetzliche Regelungen für Amtseinstellung und Amtsenthebung geplant

Ein deutliches Ja zur Volksinitiative "Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung"  im Mai 2022. (Symbolbild)
Ein deutliches Ja zur Volksinitiative "Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung" im Mai 2022. (Symbolbild) Bild: Canva
Aargauer Stimmberechtigte stimmten am 15. Mai 2022 mit 84,32% für die Volksinitiative zur Amtsenthebung. Die Umsetzung erfordert Gesetzesanpassungen, deren Anhörungsphase bis zum 13. Mai 2024 andauert.

Sammelvorlage zur Anhörung eingereicht

Nach dem klaren Votum der Aargauer Stimmberechtigten zur Amtsenthebungsinitiative wurde ein Umsetzungsvorschlag präsentiert. Um Amtseinstellungen oder Amtsenthebungen auf kantonaler und kommunaler Ebene zu ermöglichen, sind Gesetzesänderungen erforderlich. Deshalb hat der Regierungsrat eine Sammelvorlage zur Anhörung eingereicht, wie der Kanton mitteilt. 

Überarbeitung vorhandener Gesetze für Amtsenthebung

Da in einigen Fällen schon Regelungen für die Amtsenthebung in Gemeinde- und Gerichtsbehörden existieren und solche Vorfälle selten sind, wird kein neues Gesetz eingeführt. Stattdessen ist geplant, bestehende Gesetze anzupassen und zu ergänzen. Die eingereichte Sammelvorlage sieht vor, dass Amtseinstellungen – also das temporäre Aussetzen von Amtsrechten und -pflichten – sowie Amtsenthebungen, nur für direkt vom Volk oder durch repräsentative Wahlbehörden gewählte Amtsträger gelten. Dies betrifft Mitglieder der Exekutive und Legislative auf kantonaler sowie kommunaler Ebene.

Kriterien für Amtsunterbrechung und -enthebung festgelegt

Eine Amtsunterbrechung ist ausschliesslich bei einem laufenden Strafverfahren gegen eine Person wegen eines schwerwiegenden Vergehens oder Verbrechens vorgesehen. Es gibt mehrere Gründe für eine Amtsenthebung, darunter strafrechtliche Vergehen, die mit der Amtsführung unvereinbar sind, gesundheitliche Probleme, die die Amtsausübung verhindern, oder schwerwiegende Verletzungen der Amtspflichten. Eine Amtsenthebung sollte jedoch nicht missbraucht werden, um unliebsame Behördenmitglieder aus nicht sachlichen oder persönlichen Gründen vorzeitig aus dem Amt zu entfernen. Stattdessen soll die Nichtwiederwahl am Ende der regulären Amtszeit das Hauptmittel zur Korrektur eventuellen Fehlverhaltens bleiben.

Anhörungsphase bis Mitte Mai 2024

Die Vorlage definiert zudem die Zuständigkeiten für die Verfahrensleitung auf verschiedenen politischen Ebenen sowie den Rechtsschutz für betroffene Personen. Die Anhörungsphase zur Sammelvorlage beginnt am 12. Januar 2024 und endet am 13. Mai 2024.

Informiert bleiben über Aktuelles aus der Region?

Jetzt Newsletter abonnieren und wöchentlich die spannendsten News erhalten!

Hier geht’s zum Newsletter

Aarau24 / Florence Altorfer