50 Rappen mehr
Während der Diskussion über den Aufgaben- und Finanzplan 2024–2027 hat der Grosse Rat am 28. November 2023 beschlossen, das Verpflegungsgeld für Personen im Asylbereich zu erhöhen. Die Anpassungen betreffen eine Erhöhung von Fr. 8.– auf Fr. 8.50 pro Person und Tag für Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 16. Altersjahr sowie von Fr. 7.50 auf Fr. 8.– pro Person und Tag für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr. Diese Anpassungen in der Asylsozialhilfe dienen dazu, die steigenden Kosten für Lebensmittel teilweise auszugleichen.
Anpassungen umgesetzt
Um die Vorgabe des Grossen Rats umzusetzen, hat der Regierungsrat die Verpflegungsvorschriften in der SPV angepasst. Die modifizierten Regelungen treten am 1. März 2024 in Kraft.