Die veröffentlichte Evaluation bestätigt nun die positive Wirkung der getroffenen Massnahmen auf die Abfederung der Pandemieauswirkungen.
Besonders hart getroffen waren Branchen wie Gastronomie, Reisen, Detailhandel, Eventveranstalter und Fitnesscenter, die mit Umsatzrückgängen und behördlichen Schliessungen konfrontiert waren. Um wirtschaftliche Verwerfungen zu mildern, wurden im Jahr 2021 im Rahmen der Härtefallmassnahmen rund 260 Millionen Franken Direktzahlungen an etwa 2'200 Aargauer Unternehmen geleistet. Dies geschah im Rahmen eines vom Grossen Rat bewilligten Kredits von brutto 450 Millionen Franken, wobei der Bund gut drei Viertel der Beiträge finanzierte.
Erfolgreiche Massnahmen
Die Hauptziele dieser Massnahmen waren der Erhalt von Arbeitsplätzen und die Vermeidung von Konkursen, wobei Mitnahmeeffekte minimiert werden sollten. Trotz der schnellen Umsetzung und des Mangels an Erfahrungswerten bewertet eine externe Evaluation durch "Interface Politikstudien" die Härtefallmassnahmen im Kanton Aargau insgesamt positiv. Besonders hervorgehoben wurden die rasche Bearbeitung von Gesuchen und die zügige Auszahlung der Gelder sowie die gute Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Gremien und externen Partnern.
In Kombination mit anderen Unterstützungsmassnahmen wie den Covid-19-Überbrückungskrediten, der Kurzarbeitsentschädigung und der Corona-Erwerbsausfallentschädigung haben die Härtefallmassnahmen dazu beigetragen, Konkurse von ansonsten gesunden Unternehmen zu verhindern. Trotz Arbeitsplatzabbau in einigen Branchen konnten die Massnahmen, insbesondere in der Gastronomie, den Abbau dämpfen. Allerdings gestaltet sich eine genaue Bewertung der Auswirkungen auf Konkurse und Arbeitsplätze als schwierig.
Bereits 8 Millionen CHF zurückgefordert
Ein Schatten über dem Erfolg der Massnahmen liegt jedoch in den Mitnahmeeffekten, insbesondere bei Unternehmen, die Fixkostenbeiträge aufgrund behördlicher Schliessungen erhielten. Um diese Effekte einzudämmen, führt der Kanton Aargau Nachprüfungen durch und fordert teilweise oder vollständig Beiträge zurück, wenn sich herausstellt, dass die Pandemie keine oder geringere negative Auswirkungen auf das betreffende Unternehmen hatte. Bisher wurden über 8 Millionen Franken zurückgefordert.