- Kolumne von Dr. Philipp Gut
Und sie tun es schon wieder: Der Bundesrat und die Europäische Union (EU) verhandeln nach dem Scheitern des Institutionellen Abkommens («Rahmenvertrag») im Jahr 2021 schon wieder über ein solches Abkommen.
Diesmal sei alles besser, harmloser und sowieso dringend nötig für die Wirtschaft, flöten die Befürworter.
Sand die Augen der Bürger
Das ist Sand in die Augen der Bürger gestreut. Nicht ein bisschen, sondern tonnenweise.
Wer das Gegenteil behauptet, hat die entsprechenden Dokumente nicht gelesen – im besten Fall. Denn wer sie gelesen hat und dann immer noch behauptet, alles sei nun besser und harmlos und gut, der erzählt die Unwahrheit.
Fremde Richter
Wahr ist, dass alle unhaltbaren Punkte immer noch im Entwurf des Verhandlungsmandats, dem sogenannten «Common Understanding» («Gemeinsame Verständigung»), drin sind:
- Die Schweiz muss das EU-Recht übernehmen;
- sie muss sich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als höchste Instanz unterordnen;
- Und sie muss jährlich Hunderte Millionen Franken an Brüssel zahlen, wie ein tributpflichtiger Vasall.
Zuwanderung nicht mehr steuerbar
Auch die Zuwanderung, die ihr so grosse Probleme bereitet, könnte die Schweiz dann nicht mehr eigenständig steuern – um nur ein Beispiel unter vielen Anwendungsbereichen eines «Rahmenabkommens 2.0» zu nennen.
Moderne Kolonie
Kurz und schlecht: Ein solcher Knebelvertrag würde das Ende der Eidgenossenschaft als souveräner Staat bedeuten. Sie würde zu einer Art moderner Kolonie Brüssels.
Und dies erst noch mit der absurden, historisch einmaligen Note, dass sich das in allen entscheidenden wirtschaftlichen Kennzahlen besser dastehende Land – eben die Schweiz – einem politischen Gebilde anschliesst und unterordnet, dem es viel schlechter geht.