Trotz der unbestrittenen Bedeutung des Kasernenareals für die Entwicklung der Stadt, welches sich in bester Lage zwischen Bahnhof und Altstadt auf kantonseigenem Land befindet, ruhen hier bedeutende potenzielle Wohn- und Wirtschaftsflächen. Die Festsetzung im kantonalen Richtplan als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt unterstreicht die Bedeutung dieser Flächen auf kantonaler Ebene.
Verlängerung des Waffenplatzvertrages
Der Stadtrat Aarau findet es unverständlich, dass der Regierungsrat des Kantons Aargau den aktuellen Waffenplatzvertrag nicht wie geplant bis 2030 kündigen möchte. Stattdessen soll er um weitere fünf Jahre bis 2036 verlängert werden.
Dieses kantonale Vorhaben wirft umso mehr Fragen auf, da bereits heute verbindliche Grundlagen für die weitere Projektentwicklung in Form des städtebaulichen Richtprojekts und des Mobilitätskonzepts vorliegen, wie es in einer Mitteilung der Stadt Aarau heisst. Besonders prioritär für den Stadtrat und die Bevölkerung von Aarau sind die Schaffung öffentlicher Fuss- und Radwege durch das Areal, die öffentliche Nutzung von Freiräumen sowie die zeitnahe Entwicklung erster Baufelder.
Es ist für den Stadtrat nicht ersichtlich, warum der Waffenplatzvertrag nicht wie geplant bis Ende 2030 auf den neuen Perimeter angepasst wird. Eine solche Anpassung würde sicherstellen, dass die zwischen Stadt und Kanton verbindlich vereinbarte teilweise Öffnung des Areals ab 2031 ermöglicht wird. Der im Jahr 2021 unterzeichnete Kompromiss, der vorsieht, dass bestimmte Bereiche des Areals auch nach 2030 für militärische Zwecke vorbehalten bleiben, wird weiterhin vom Stadtrat unterstützt.
Schreiben an den Regierungsrat
Der Stadtrat von Aarau hat dem Regierungsrat seine Irritation über die geplante Verlängerung des Waffenplatzvertrags in einem Schreiben vom 11. März 2024 mitgeteilt. Er ist zuversichtlich, dass der Regierungsrat hinsichtlich der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kanton seinen Entscheid überdenken wird.
In dem genannten Schreiben beantragt der Stadtrat Aarau dem Regierungsrat, den Waffenplatzvertrag bis Ende 2030 auf den neuen Perimeter anzupassen. Darüber hinaus sollen ab 2031 zivile Nutzungen ermöglicht werden, insbesondere die Durchwegung, die Nutzung von Freiräumen und die Entwicklung erster Baufelder. Ausserdem wünscht sich der Stadtrat ein klares Bekenntnis des Regierungsrats, dass der Kanton die Entwicklungen seiner Parzellen aktiv weiterverfolgt und diese frühzeitig und parallel zu den Verfahren der Teiländerung der Nutzungsplanung und des Gestaltungsplans angeht oder alternativ die Parzellen an Dritte abtreten wird.