In einer Medienmitteilung erklären sich die Initianten vom Verein «Politbeobachter».
Weshalb die WHO-Verträge umstritten sind
Der Generaldirektor der WHO kann in Zukunft allein entscheiden, ob eine Pandemieausgerufen wird. Dieser WHO-Alleingang widerspricht mehreren Grundprinzipien der schweizerischen Bundesverfassung, wie etwa dem Willkürverbot, dem Gesetzmässigkeitsprinzip oder der Gewaltentrennung.
Ausgangssperren und Zugangsbeschränkung
Ausgangssperren und Zugangsbeschränkungen sind nur einige der Massnahmen, welche die WHO nach der Vertragsunterschrift durch den Bundesrat der Schweiz verbindlich verordnen kann.
Drohende Zensur
Die Schweiz ist im Pandemiefall verpflichtet, Informationen zu zensurieren, welche der WHO-Sichtweise widersprechen.Die Zensurpflicht verstösst gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV) sowie gegen die Medienfreiheit (Art. 17 BV) und ist ein Angriff auf den unabhängigen Journalismus. Sie widerspricht diametral dem Prinzip der freien Meinungsbildung in einer offenen Gesellschaft.
Nie dagewesene Machtfülle
Mit dem angekündigten Verzicht einer Parlamentsdebatte überlässt der Bundesrat der WHO eine nie dagewesene Machfülle. Deshalb reichte der im Januar 2024 gegründete Verein Politbeobachter.ch die Petition «WHO-Verträge: Parlament und Bevölkerung sollen entscheiden!» ein.