Eine der bedeutendsten Neuerungen ist, dass ab sofort alle Hunde, unabhängig von ihrer Herkunft, ab dem dritten Lebensmonat taxpflichtig sind. Diese Maßnahme soll für eine einheitliche Behandlung aller Hunde im Kanton sorgen.
Anpassung für Zuzüger
Für Hundebesitzer, die aus anderen Kantonen oder dem Ausland in den Kanton Aargau ziehen, gibt es gute Nachrichten. Sie müssen für das laufende Jahr keine Hundetaxe mehr entrichten, womit die bisherige Doppelbelastung entfällt. Diese Regelung soll die Mobilität von Hundehaltern zwischen den Kantonen vereinfachen und attraktiver machen. Die Regelung, halbe Taxen zu verrechnen oder zurückzuzahlen, wird abgeschafft. Die Hundetaxe wird nun einheitlich per 1. Mai jedes Jahres fällig. Unterjährige Zu- oder Abgänge von Hunden werden nicht mehr berücksichtigt, was die Verwaltung erheblich vereinfacht.
In einer weiteren Neuerung werden offizielle Herdenschutzhunde, die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) gefördert werden, sowie Herdengebrauchshunde auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben von der Taxpflicht befreit. Für Rottweiler, die als Diensthunde des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZG) und der Polizei eingesetzt werden, werden die Bewilligungspflicht sowie die Leinen- und Einzelführpflicht aufgehoben. Diese Änderung trägt den spezifischen Anforderungen und Ausbildungen dieser Diensthunde Rechnung.